Verordnung der BH Kirchdorf
Veranstaltungsverbot gemäß Epidemiegesetz in Kraft

Derzeit besteht eine Ausgangsbeschränkung. Schon vorher waren größere Veranstaltungen per Verordnung untersagt. | Foto: dwphotos/panthermedia
  • Derzeit besteht eine Ausgangsbeschränkung. Schon vorher waren größere Veranstaltungen per Verordnung untersagt.
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Auf Grund der anzeigepflichtigen Krankheit SARS-CoV-2 ("2019 neuartiges Corona-Virus") hat die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf eine Verordnung erlassen, mit der die Durchführung von Veranstaltungen wie folgt untersagt wird:

BEZIRK KIRCHDORF. Innerhalb des Bezirks Kirchdorf wird die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder im Freien beziehungsweise mit mehr als 100 Personen innerhalb geschlossener Räume untersagt. Diese Verordnung ist bis einschließlich 3. April 2020 in Kraft.

Mittlerweile hat sich die Lage deutlich verschärft, es gilt eine Ausgangsbeschränkung. Schulen, Geschäfte, Lokale, Spielplätze etc. sind geschlossen. Nur absolut notwendige Einkäufe und Besorgungen sind erlaubt. Auch die Gottesdienste finden derzeit ohne Anwesenheit der Gläubigen statt.

Skigebiete geschlossen

Die Seilbahnen in Hinterstoder, auf der Wurzeralm und alle weiteren in OÖ wurden vorzeitig geschlossen. "Das ist eine schmerzhafte Entscheidung für die Tourismusbranche. Aber im Interesse der Gesundheit unserer Gäste, Mitarbeiter und Bewohner ist sie unvermeidbar“, sagt Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.

Besuchsverbot im PEK

Im Pyhrn-Eisenwurzen-Klinikum Kirchdorf gilt ein absolutes Besuchsverbot. Ausnahmen gibt es für Kinder und im Palliativbereich. Es ist außerdem nicht möglich, Befunde abzuholen, diese müssen telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.

Welle der Hilfsbereitschaft

Zahlreiche Menschen im Bezirk zeigen sich in dieser außergewöhnlichen Situation solidarisch und bieten ihre Hilfe an. Dazu gehören etwa die Mitglieder der Faschingsgilde Schlierbach, die in Schlierbach, Inzersdorf, Kirchdorf und Wartberg Besorgungen übernehmen. Kontaktaufnahme mit Kerstin Resch, Tel. 0699/10 56 4848. Gleiches gilt für die Sektion Fußball des SV Molln. Thomas Gruber dazu: „In Zeiten wie diesen ist unser größtes Gut der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund werden wir auf Wunsch Einkäufe für die älteren Mitbürger erledigen." Wer in Molln und Leonstein Bedarf hat, meldet sich unter 0664/75002969 bei Florian Fröhlich. Auch die Landjugend bietet Hilfe an, genau wie etliche Nahversorger, die jetzt auf Zustelldienste umstellen. 

Hier geht´s weiter zu den Lieferdiensten und Hilfsangeboten

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