Kommentar: Vorbildfunktion
Auch ohne juristische Fachausbildung ist das Datenschutzgesetz recht klar: Videoüberwachung, sofern die Daten digital gespeichert werden, muss bei der Datenschutzkommission angemeldet und vor Ort gut sichtbar gekennzeichnet werden. In dieser Beziehung ist das Land Salzburg eindeutig säumig. Bis vor Kurzem wusste dort niemand über die tatsächliche Zahl an Kameras Bescheid, da fällt es natürlich schwer, sie bei der Datenschutzkommission anzugeben. Problematischer als dieser Mangel an konkreten...