Unfallversicherung beim "Schnuppern"
BEZIRK. Beim Arbeitsmarktservice vorgemerkte Jugendliche können während des "Schnupperns" in einem Betrieb unfallversichert werden. Dazu ist eine vorherige Absprache mit dem AMS-Berater erforderlich, eine Bestätigung über die aufrechte Unfallversicherung kann ausgestellt werden. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bietet Volontären die Möglichkeit einer Unfallversicherung. Näheres auf www.auva.at