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Um gezählt zu werden, muss die Briefwahlstimme laut dem Land Salzburg bis zum Schließen des letzten Wahllokals der eigenen Gemeinde bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingetroffen sein. | Foto: Land Salzburg/Schrattenecker

Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen
Wahlkarten beantragen und damit wählen

Wer am 10. März 2024 bei den Salzburger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. SALZBURG. Wer am 10. März 2024, wenn in Salzburgs 119 Gemeinden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Gemeindevertretungen neu gewählt werden, seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Eine Wahlkarte kann – so informierte das Landes-Medienzentrum...

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  • Peter J. Wieland
Bis 7. März kann man noch die Wahlkarte für die Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen am 10. März beantragen. | Foto: Franz Neumayr

Bis 7. März Wahlkarten beantragen

Am 10. März fällt die Entscheidung in den 119 Salzburger Gemeinden. Wer bei den Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen am 10. März seine Stimme nicht in der Heimatgemeinde abgibt, kann in jener, in deren Wählerverzeichnis er oder sie eingetragen ist, eine Wahlkarte beantragen. Letzter möglicher Termin dafür ist der 7. März. Die Wahlkarte kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich, nicht jedoch telefonisch, angefordert werden.

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  • Bettina Buchbauer

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