Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen
Wahlkarten beantragen und damit wählen

Um gezählt zu werden, muss die Briefwahlstimme laut dem Land Salzburg bis zum Schließen des letzten Wahllokals der eigenen Gemeinde bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingetroffen sein. | Foto: Land Salzburg/Schrattenecker
  • Um gezählt zu werden, muss die Briefwahlstimme laut dem Land Salzburg bis zum Schließen des letzten Wahllokals der eigenen Gemeinde bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingetroffen sein.
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Wer am 10. März 2024 bei den Salzburger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

SALZBURG. Wer am 10. März 2024, wenn in Salzburgs 119 Gemeinden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Gemeindevertretungen neu gewählt werden, seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Eine Wahlkarte kann – so informierte das Landes-Medienzentrum (LMZ) Salzburg – bei der Gemeinde beantragt werden, wo man als wahlberechtigt eingetragen ist. Dies ist persönlich oder per Post, per E-Mail oder über die Internetseite der Gemeinde möglich.

Ausgegeben und verschickt werden die Unterlagen, die aus Wahlkarte, Wahlkuvert und Stimmzettel bestehen,  rund um den 12. Februar, da ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel – mit den antretenden Parteien und Kandidaten – fertig sind.

Wurde eine Wahlkarte beantragt, so darf nur noch mit dieser gewählt werden. Auch darauf weist das LMZ hin. Mit der Wahlkarte kann auch direkt im Gemeindeamt gewählt werden.

Um gezählt zu werden – so erläuterte das LMZ weiter – muss die Briefwahlstimme bis zum Schließen des letzten Wahllokals der eigenen Gemeinde bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingetroffen sein. Die Wahlkarte kann am Wahltag auch in einem geöffneten Wahllokal der eigenen Gemeinde abgegeben werden sowie persönlich, über einen Boten oder per Post übermittelt werden.

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