NÖ Landtag
Ab 1. Juni dürfen nur mehr Hauptwohnsitzer wählen
+++Update: 24.2.2022+++ Es ist fix: Ab 1. Juni 2022 dürfen ausschließlich Menschen, die in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, bei Landtags- und Gemeinderatswahlen ihre Stimme abgeben. Der Beschluss im Landtag war einstimmig. +++ 28. Jänner+++ Wahlrecht für 90.000 Zweitwohnsitzer wird abgeschafft Novelle des Wahlrechts soll am 24. Februar im NÖ Landtag beschlossen werden; Schneeberger, Samwald: Wahlrecht für Zweitwohnsitzer soll per 1. Juni 2022 der Vergangenheit angehören. NÖ. Die...