Waldbrandverordnung

Beiträge zum Thema Waldbrandverordnung

Im März löste eine Zigarette einen Waldbrand 
 Weyersdorf und Gansbach(St. Pölten Land) aus. | Foto: Bezirksfeuerkommando, FF Hafnerbach, DOKU-NOE
Aktion 6

Waldbrand
Waldbrandverordnung in Kraft

Die Waldbrandverordnung ist in Kraft. Hantieren mit Feuer, Feuer zu entzünden und Rauchen sind verboten. ST. PÖLTEN. "Eine Übertretung der Waldbrandverordnung nach dem Forstgesetz (ForstG) kann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet werden", informiert Maximilian Kargl von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten. Feuer in der RegionErst heuer brannten rund sieben Hektar Wald bei Karlstetten im...

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  • Tanja Handlfinger
Anton Hieger begutachtet mit Lexy seinen Mais: "Noch ist alles gut." Dauert die ungewöhnliche Hitze an, kann sich das schnell ändern.

Große Dürre ist Gefahr für Felder und Wälder

Bezirkshauptmannschaft St. Pölten warnt vor Waldbränden. Bauern zittern um Ernte. Hitzewelle belastet Niederösterreich. ST. PÖLTEN (bt). Der Juni ist nicht nur deutlich zu heiß, sondern auch viel zu trocken. Aufgrund der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden trat vergangenen Mittwoch im Bezirk St. Pölten die Waldbrandverordnung in Kraft. Diese besagt, dass in den Wäldern des Verwaltungsbezirks sowie in Waldrandnähe das Rauchen und jegliches Entzünden von Feuer verboten ist. "Es geht einfach...

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  • Bettina Talkner
Aktuell besteht die akute Gefahr von Wald- und Flurbränden. Das Foto zeigt Florianis beim Bekämpfen eines Waldbrandes in Reitzersdorf im Juni 2014. | Foto: Christoph Eque/FF-St.Georgen

Im Bezirk St. Pölten herrscht akute Waldbrandgefahr

Waldbrandverordnung nun auch im Bezirk St. Pölten in Kraft: Bei Verstößen drohen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe. ST. PÖLTEN. Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden gilt seit Mittwoch, 21. Juni auch für den Bezirk St. Pölten die Waldbrandverordnung. Diese besagt, dass in den Wäldern des Verwaltungsbezirks sowie im Gefährdungsbereich des Waldes, also in Waldrandnähe, das Rauchen und jegliches Entzünden und...

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  • Bettina Talkner

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