Gemeinderat beschließt
Bausperre in Wildermieming beschlossen

Ein- oder Doppelfamilienhäuser, Zu- und Umbauten, die unter 200 m² Wohnnutzfläche bzw. 0,3 Nutzflächendichte liegen, sind von der Bausperre ausgenommen.
  • Ein- oder Doppelfamilienhäuser, Zu- und Umbauten, die unter 200 m² Wohnnutzfläche bzw. 0,3 Nutzflächendichte liegen, sind von der Bausperre ausgenommen.
  • hochgeladen von Georg Larcher

In der Septembersitzung der neuen Amtsperiode beschließt der Wildermieming Gemeinderat einstimmig eine Bausperre nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz.

WILDERMIEMING. Kein Bauverbot, sondern ein Instrument zur Sicherstellung der Planungsziele des fortzuschreibenden Raumordnungskonzeptes stellt diese Verordnung dar, wie der Wildermieminger Bürgermeister Matthias Fink klarstellt: "Es sollte eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde sicherstellen."

Kontrolliertes Wachstum, Interessen der Bürger gewahrt

Insbesondere sind nun flächendeckend Bebauungspläne zu verordnen, soweit über das definierte Ausmaß gebaut werden soll. Bgm Fink und Bauausschussobmann GR Martin Weber erklären dazu, dass Nachverdichtungen in Zukunft qualitativ hochwertig sein sollten und somit ein kontrolliertes Wachstum der Gemeinde gewährleistet wird.
Wichtig sei jedoch: Ein- oder Doppelfamilienhäuser, Zu- und Umbauten, die unter 200 m² Wohnnutzfläche bzw. 0,3 Nutzflächendichte liegen, sind von der Bausperre ausgenommen. Diese werden weiterhin möglich sein.
Damit hat der Gemeinderat eine rechtliche Absicherung gegen überdimensionierte Bauträgerprojekte geschaffen und durch die Verordnung werden die Interessen der einheimischen Bevölkerung gewahrt.

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