Betreibergesellschaft für das neue Telfer Bad gegründet

- Die Geschäftsführung des neuen Telfer Bades übernimmt Markus Huber (re.). Bgm. Christian Härting und der Gemeinderat entscheiden weiterhin hoheitlich über das Bad, das Eigentum der Marktgemeinde bleibt. Ing. Martin Schwaiger (li.) ist Geschäftsführer der ARGE für den Badbau.
- hochgeladen von Georg Larcher
Um steuerliche und personelle Vorteile geht es bei der Gründung der "Telfer Bad Betriebs GmbH & Co KG" für das noch im Bau befindliche Telfer Bad. Die Eröffnung ist voraussichtlich im Juni/Juli 2017.
TELFS (lage). "Sämtliche Gemeinden haben ihre Schwimmbäder ausgegliedert", erklärt der Telfer Bgm. Christian Härting das gängige Modell um Steuern zu sparen. Eine eigene Geschäftsführung muss das Bad auch professionell betreiben und vermarkten.
15:5 für die Betriebsgründung
Der Gemeinderat stimmte vorigen Donnerstag, 20. Oktober 2016, mit 15 von 21 Mandataren (5 Nein, 1 Enthaltung) dem Vertragswerk zu, das Steuerberater und Anwälte ausgearbeitet haben. Die Aufgaben und Eigentümerverhältnisse sind hier klar definiert.
Die Marktgemeinde Telfs bleibt Eigentümer des Neubaues (die MG Telfs investiert fast 16 Mio €) und tritt in dieser Betreibergesellschaft als Kommandidist auf, haftet in der Höhe der Einlage von 1000,- Euro und vermietet die gesamte Immobilie an die neu gegründete Gesellschaft, die den Betrieb führt.
Die Marktgemeinde Telfs entscheidet über den Gemeindevorstand und Gemeinderat über Investitionen und Zuschüsse in die Badeanlage. Gerechnet wird mit rund eine Mio. Euro Zuschuss pro Jahr (inkl. Schuldentilgung). Vorteile bestünden u.a. in der Steueroptimierung und der Möglichkeit, das Personal privatwirtschaftlich anzustellen.
Kritik zur Betriebsgründung
"Das Vermögen bleibt bei der Gemeindehoheit, die Einnahmen aus dem Betrieb lukriert die Gesellschaft", erklärt Bgm. Härting. Für die künftigen Mitarbeiter des Bades, die zu Teil übernommen werden, gibt es hier keine Schlechterstellung gegenüber dem Vertrag als Gemeindebedienstete.
GR Angelika Mader ist gegen diese Auslagerung, sie sieht so Mehr-Kosten auf die Gemeinde zukommen, deswegen lehnt auch GR Mag. Norbert Tanzer (PZT/SPÖ) die GmbH ab. Dass die Kontrolle durch den Gemeinderat eingeschränkt ist, wie Tanzer meinte, entgegnete RA Dr. Gerhard Schartner, der die Verträge konzipiert hat: „Wir haben das so konstruiert, dass der Geschäftsführer für alle wesentlichen Entscheidungen die Zustimmung des Gemeinderates bzw. des Gemeindevorstandes braucht."
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