Die Nacht der Führerscheine am 16.01.2013

Ein besonderer Akzent im Bürgerservice der Landespolizeidirektion Tirol

Mit der Umsetzung der Reform der Sicherheitsbehörden hat sich die Landespolizeidirektion Tirol zum ausdrücklichen Ziel gesetzt, dem Schlagwort Bürgerservice in der Abwicklung der behördlichen Aufgaben neues Leben einzuhauchen und Bürgerfreundlichkeit in den Vordergrund zu stellen. Die Einrichtung einer Bürgerservicestelle war nur der Anfang. Mit den Entwicklungen im Gefolge der 14. Novelle des Führerscheingesetzes ergab sich für die Behörde die Gelegenheit, aber auch die Verpflichtung, diesem Dienst am Bürger besonderen Ausdruck zu verleihen.

Ausgangspunkt für die Änderungen des Führerscheingesetzes war die 3. Führerscheinrichtlinie der EU, die mit 19.1.2013 umzusetzen ist und die unter anderem die Befristung von Lenkberechtigungen der klassischen Kraftfahrzeuggruppen auf 15 Jahre beinhaltet. Konkret bedeutet die Regelung, dass alle Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 ausgestellt werden, nach 15 Jahren ihre Gültigkeit verlieren und verlängert werden müssen. Alle alten „rosa“ Papierführerscheine und alle (Scheckkarten)Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt worden sind, behalten ihre Gültigkeit bis 19.01.2033, also maximal 5 Jahre länger. Dieser Umstand und eine Reihe von Unsicherheiten führten zu einem Ansturm auf die Führerscheinstellen, weil viele Bürger ihre alten Führerscheine gegen einen neuen Scheckkartenführerschein austauschen wollten.

Die Landespolizeidirektion Tirol reagiert auf diesen „Run“ und will dieser Entwicklung durch eine einmalige Aktion Rechnung tragen. Um auch jenen den „Umtausch“ ihrer alten Führerscheine zu ermöglichen, denen es aus unterschiedlichen Gründen – etwa weil sie arbeiten oder zur Schule gehen müssen - nicht möglich ist, während der Amtsstunden den Behördengang zu erledigen, werden unter dem Motto „Die Nacht der Führerscheine“ mehrere Schalter der Führerscheinstelle in der Landespolizeidirektion Tirol in Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8, 3. Stock am Mittwoch, den 16.01.2013 von 16.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

Aus technischen und organisatorischen Gründen wird um Verständnis ersucht, dass ausschließlich Antragsstellungen für einen derartigen „Führerscheinaustausch“ und keine anderen – komplexen - Führerscheinbegehren (etwa Ausstellung von Taxiführerscheinen, Umschreiben von ausländischen Führerscheinen etc.) bearbeitet werden können, die längere und komplexere Prüfungsverfahren erfordern.

Dr. Edelbert Kohler, stellvertretender Landespolizeidirektor: „Wir nehmen die Bedürfnisse und Wünsche der Bürger sehr ernst und wollen uns mit der „Nacht der Führerscheine“ ganz offensiv in den Dienst der Bevölkerung stellen. Die Kolleginnen und Kollegen der Führerscheinstelle legen mit dieser Aktion trotz immenser Arbeitsbelastung im Alltagsgeschäft eine Flexibilität, Weitsichtigkeit und Dienstleistungsbereitschaft an den Tag, die alles andere als selbstverständlich ist.“

Unabhängig von den Änderungen im Führerscheingesetz wird darauf hingewiesen, dass Führerscheine (und vor allem die rosa Papierführerscheine) nur dann ihre Gültigkeit beibehalten, wenn die Namen und Daten im Dokument noch lesbar sind und der/die Betreffende auf dem Foto noch deutlich erkennbar ist. Dr. Kohler: „Wenn Sie also noch mit einem alten Führerschein unterwegs sind, dessen Ausstellung einige Jahrzehnte zurückliegt oder der beispielsweise einmal irrtümlich in der Waschmaschine mitgewaschen worden ist, sollten Sie den Umtausch in Erwägung ziehen, damit Sie bei einer Fahrzeugkontrolle nicht in Schwierigkeiten geraten.“

Amtsdirektorin Ursula Gstrein, Leiterin der Führerscheinstelle der LPD Tirol: „Für die Antragstellung sollte der antragstellende Bürger folgendes mitbringen, um Verzögerungen oder gar eine Zurückweisung zu vermeiden:
Den alten rosaroten Führerschein (der dann ungültig gestempelt wird)
Ein Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm mit den vorgeschriebenen Passbildkriterien) , das nicht älter sein darf als sechs Monate
Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil bzw. alle amtlichen Unterlagen, die eine allfällige Namensänderung belegen
Eventuell ein Ausweis, falls sich das Aussehen des Antragstellers auf dem Foto des alten Führerscheins stark verändert hat
Euro 49,50 für die anstehende Gebühr“

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