Fehlende Gewerbeberechtigung, Anzahlung nicht zurückgezahlt
Verdacht des Betruges in Seefeld

Foto: Symbolfoto Polizei

SEEFELD. Ein 65-jähriger im Bezirk Reutte ansässiger deutscher Staatsangehöriger stellte als Unternehmer im August 2017 einer 36-jährigen Frau aus Seefeld ein Anbot zur Altbausanierung ihres Hauses. Dazu überwies die Frau einen 5-stelligen Eurobetrag als Anzahlung.
Der Baubeginn sollte im September 2017, die Fertigstellung im Dezember 2017 erfolgen. Die Bauarbeiten wurden nie begonnen, und der Beschuldigte gab an, den Auftrag nicht mehr ausführen zu wollen, er bezahlte die Anzahlung bisher jedoch nicht zurück und hat auch keine entsprechende Gewerbeberechtigung. Der Rechtsanwalt der Geschädigten erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

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