Kinderbetreuung steuerlich absetzbar - auch Ferienbetreuung
Die Kosten für die Betreuung von Kindern können bis höchstens 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Absetzbar sind Kinderbetreuungskosten, die ab dem 1. Jänner 2009 anfallen.
Ferienbetreuung ebenso steuerlich absetzbar!
Details: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Seiten/SteuerlicheAbsetzbarkeit.aspx
Dieser Beitrag wurde gepostet von Forum Familie Tennengau
http://www.salzburg.gv.at/themen/gv/fam_referat/forumfamilie/neuigkeiten-tennengau.htm
Tel. 0664/85 65 527
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