Unterstützungsleistungen vom Land
Heizkostenzuschuss bis 31. Mai beantragen
Durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit häufen sich in der Arbeiterkammer Salzburg die Anfragen nach möglichen Unterstützungsleistungen, um finanziell über die Runden zu kommen. Wer diesen in Anspruch nehmen will, muss allerdings schnell sein. Anträge sind nur noch bis 31. Mai möglich.
SALZBURG. Menschen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und Heizkosten von mehr als 150 Euro nachweisen können, gewährt das Land Salzburg einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 150 Euro pro Haushalt. „Dieser Betrag wurde seit 10 Jahren nicht einmal an die Inflation angepasst. Er gehört daher dringend erhöht“, fordert Arbeiterkammer-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder mehr Unterstützung vom Land Salzburg für besonders hilfsbedürftige Menschen. Zudem ist aus Eders Sicht die Einreichfrist mit 31. Mai zu kurz gesetzt, da sich durch die Corona-Krise finanzielle Engpässe erst im Lauf länger anhaltender Einkommenseinbußen abzeichnen.
Hilfestellung durch AK möglich
„Menschen in sozialen Schieflagen können sich gerne an die Arbeiterkammer wenden. Gemeinsam mit den Betroffenen werden wir versuchen die passenden Unterstützungsleistungen herauszufinden und unterstützen auch bei der teils komplizierten Antragsstellung“, so Eder abschließend.
Nähere Infos unter www.ak-Salzburg.at
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