2. Halleiner Verkehrsgipfel
Neue Parkordnung in Hallein

Verkehrsplaner Dietmar Krammer, Verkehrsstadtrat Peter Mitterlechner, Gudrun Grießner, Bürgermeister Alexander Stangassinger und Willi Grundtner halten symbolisch für die besprochenen Neuerungen gemeinsam den Stadtplan der Altstadt. | Foto: STG HA
  • Verkehrsplaner Dietmar Krammer, Verkehrsstadtrat Peter Mitterlechner, Gudrun Grießner, Bürgermeister Alexander Stangassinger und Willi Grundtner halten symbolisch für die besprochenen Neuerungen gemeinsam den Stadtplan der Altstadt.
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Beim 2. Verkehrsgipfel mit Politik, Bewohnern, Kaufmannschaft und Tourismusverband sorgte die angekündigte neue Parkraumbewirtschaftung für eine rege Diskussion und viele Vorschläge.

HALLEIN (jw). Auf den Parkplätzen Pernerinsel und Salzberghalle wurde bereits die Parkdauer von 90 auf 180 Minuten erhöht, dafür gab es ausschließlich positive Rückmeldungen. Es wird nun geprüft, wie die Kommunikation nach innen und außen nachgebessert werden kann und vorgeschlagen, eine bessere Beschilderung an den Ortseinfahrten zu prüfen. In der Altstadt wird parken künftig – nach Lieferung der neuen Parkautomaten – gebührenpflichtig. Die Parkgebührenzeit in den gebührenpflichtigen Zonen gilt von dann 7 bis 19 Uhr. Hier soll ein „Zwei-Zonen-Systems“, das den attraktiveren „inneren“ Altstadtkern von einer „äußeren“ Zone trennt, eingeführt werden. Hierzu werden Verkehrsplaner Dietmar Krammer und Stadtjurist Oliver Längauer in Abstimmung mit den Kaufleuten und dem TVB einen möglichen Grenzverlauf der Zonen prüfen.

Parkdauer in den verschiedenen Zonen

Die maximale Parkdauer in der „inneren Zone“ beträgt zwei Stunden und die Kosten für eine halbe Stunde betragen 60 Cent. Das Halten bis zu 10 Minuten ist abgabenfrei. In der „äußeren“ Zone beträgt der Preis pro 30 Minuten 30 Cent und ist zeitlich nicht begrenzt. Die Parkgebühren in der Neustadt bleiben unverändert, auf dem Pfleggarten-Parkplatz (Billa) wird die Parkdauer von 90 auf 180 Minuten angehoben. Es wird auch geprüft, ob die Parkraumüberwachung ausgelagert oder eine neue Planstelle für die Stadtpolizei geschaffen wird.

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