Gilt nicht für Tourengeher & Hungerburgbahn
Winterspass ab sofort nur mehr mit negativem Test
INNSBRUCK. Die vom Land Tirol angekündigte Maßnahmen, die Benützung der Skipisten während der Betriebszeiten nur mehr mit einem negativen Covid-Test zu erlauben, tritt mit 15.2. in Kraft. Auch die Innsbrucker Skigebiete sind von der Verordnung betroffen. Die Regelung, dass für die Benutzung der Skipisten während der Betriebszeiten ein negativer Covid-Test mitgeführt werden muss, gilt nicht für Skitourengeherinnen und Skitourengeher. Die Benützung der Hungerburgbahn ist ohne Test möglich, da...