Ex-GR Geigenberger erhielt 2 Jahre Haft
Alibizeugen „fielen vor Gericht um“ – Anklage wurde ausgedehnt – Urteil nicht rechtskräftig
KIRCHBERG AM WAGRAM/DRÖSING/KORNEUBURG (mr/wp). Ex-GR Markus Geigenberger beteuert vor Gericht weiter seine Unschuld, konnte aber außer Zeugen keine weiteren Entlastungsindizien vorbringen.Am Karfreitag 2009 betrat um 11 Uhr 43 ein mit einer Wollmütze vermummter Mann das Foyer der Raika-Bankstelle in Drösing (Bezirk Gänserndorf). Da die Filiale bereits ab 11 Uhr 30 geschlossen war, öffnete sich die sensorgesteuerte Glasschiebetüre in den Kassenraum nicht. Auf dem Überwachungsvideo ist erkennbar, wie sich der mit einer auffälligen orangeroten Hose bekleidete Vermummte nach wenigen Sekunden umdreht und die Bank verlässt. Eine Angestellte hatte ihn dabei beobachtet und informierte den Sicherheitsbeauftragten der Raika in Neusiedl an der Zaya. Dieser verständigte nach Besichtigung des Überwachungsvideos die Polizei. Zur Last gelegt wurde diese Tat nach einem Geständnis dem Kirchberger Markus Geigenberger, der in weiterer Folge auch zu einem Jahr Haft verurteilt worden ist. Später bezeichnete er sein Geständnis als falsch. Er habe den Beamten gegenüber stets die Tat bestritten, der Chef der zuständigen Kripo-Abteilung habe ihn zum Geständnis überredet, wegen des Rücktritts vom versuchten Bankraub werde ohnedies nichts herauskommen.
Erinnerungslücken der Zeugen
Er präsentierte Zeugen, die ihm an Eides statt ein Alibi verschafften. Geigenberger erreichte eine Wiederaufnahme. In der Gerichtsverhandlung hatten die Zeugen allerdings Erinnerungslücken. „Der Senat ist völlig überzeugt, dass Sie der Täter waren und das wissen Sie selbst am Besten“ – mit diesen Worten leitete Richter Manfred Hohenecker die Urteilsverkündigung ein: Geigenberger erhielt zwei Jahre Haft, da Staatsanwalt Köhler die Anklage auf Verleumdung ausdehnte. Geigenberger hatte Polizisten unterstellt, ihm einen Schuhabdruck als Beweismittel untergeschoben zu haben und das Vernehmungsprotokoll nach Gutdünken verfasst zu haben. Geigenbergers Verteidiger Gernot Steiner meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Im Interview mit dem Bezirksblatt im September 2009 beteuerte Markus Geigenberger seine Unschuld
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