Juni-Hochwasser: Bericht über Einhaltung der Wehrbetriebsordnung ist im Internet
BEZIRK. Laut Kraftwerksbetreiber Verbund hat die Wehrbetriebsordnung ausschließlich die Sicherheit entlang der Stauräume zum Thema, soweit es die Wasserführung zulässt. Ein Katastrophen-Hochwasser wie im Juni sei dadurch nicht zu verhindern. Prinzip bei der Genehmigung einer Wehrbetriebsordnung sei, dass sich gegenüber dem Naturzustand vor Bau des Kraftwerks nichts verschlechtern darf. Das Abflussverhalten der Zubringerflüsse werde noch weiter untersucht werden, heißt es von Seiten des Verbunds.
Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens 2008 erfolgte durch die Oberste Wasserrechtsbehörde, die für die Wasserrechtsverhandlung zuständig und verantwortlich ist. Die Änderung der Wehrbetriebsordnung wurde für die Kraftwerke Ottensheim-Wilhering, Abwinden-Asten, Wallsee-Mitterkirchen, Ybbs-Persenbeug, Melk, Altenwörth, Greifenstein und Freudenau gleichzeitig und gemeinsam vorgenommen. Da die Anzahl der betroffenen Menschen sehr groß ist, ist ein sogenanntes "Ediktalverfahren" vorgeschrieben: Die Bevölkerung wird durch Inserate in auflagenstarken Zeitungen informiert, dies ist auch geschehen.
"Im Zuge dieser Änderung der Wehrbetriebsordnung wurden Pegelschwankungen im Oberwasser eliminiert und gleichzeitig die Ausströmung in die Au bei Steyregg an das bei Kraftwerkserrichtung geplante Ausmaß angenähert", sagt Verbund-Sprecher Florian Seidl. Das sei notwendig, um eine Verschärfung der Hochwassersituation für die Unterlieger zu vermeiden. Seidl: "Für diese Maßnahme war eine tendenzielle Erhöhung des Oberwasserspiegels nötig, der nun im Hochwasserfall bei 250.50müA konstant gehalten wird." Die Erhöhung des Wasserspiegels bewirke hauptsächlich ein vermehrtes Ausströmen in die Au bei Steyregg. Beim Juni-Hochwasser habe es am Wendepegel Linz-Handelshafen nur mehr sechs Zentimeter und am Pegel Wilhering lediglich einen Zentimeter betragen.
Zur Überprüfung und allfälligen Adaptierung der Wehrbetriebsordnungen wird eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Lebensministerium eingerichtet. Den Bericht des Lebensministeriums über die Einhaltung der Wehrbetriebsordnung finden Sie hier: http://www.lebensministerium.at/publikationen/wasser/hochwasser_schutz/hochwasserbericht.html
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