Petition
Radwege-Erhaltung für Gemeinden oft zu teuer

Der Donauradweg (R1) führt durch Puchenau. Hier die Unterführung beim Spar-Supermarkt. | Foto: Fohler
  • Der Donauradweg (R1) führt durch Puchenau. Hier die Unterführung beim Spar-Supermarkt.
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Die Radlobby OÖ fordert mit Petition, dass überregionale Radwege vom Land OÖ finanziert werden.

OÖ/URFAHR-UMGEBUNG. Errichtung, Erhaltung und Instandsetzung von Landesstraßen übernimmt ganz selbstverständlich das Land OÖ. Bei überregional relevanten Radwegen werden die Gemeinden zur Kasse gebeten, die ohnehin derzeit in Finanznöten sind. Die "Radlobby" versucht daher jetzt oö-weit Aufklärungsarbeit zu leisten, und hat gemeinsam mit Gemeindevertretern einen Petitionstext an den Petitionsausschuss des Landes formuliert. "Wir schlagen vor, dass für alle überregionalen und gemeindeübergreifenden Radwege das Land jenen Teil der Finanzierung übernimmt, welcher nicht durch Förderungen von EU oder Bundesseite erfolgen kann", so Gerhard Fischer von der Radlobby. Das hätte, so Fischer, auch eine positive Auswirkung auf das "lückenhafte Radwegenetz in Oberösterreich".

Acht UU-Gemeinden dabei

Mit der Petition rennt die Radlobby bei den betroffenen Gemeinden offene Türen ein. Allein in Urfahr-Umgebung haben Engerwitzdorf, Gallneukirchen, Ottensheim, Puchenau und Steyregg die Petition bereits in ihren Gemeinderatssitzungen beschlossen. Feldkirchen, Walding und Zwettl werden folgen.

Zum Beispiel Puchenau: Die Gemeinde liegt am Donauradweg (R1) und muss bis zu den Gemeindegrenzen Ottensheim und Linz den Radweg erhalten. "Das kostet uns heuer zirka 15.000 bis 20.000 Euro", sagt Bürgermeister Fritz Geyrhofer (ÖVP). Erhaltung bedeutet Winterdienst, im Frühling Splittkehren, Grünschnitt und teilweise Unterbau ausbessern. Bei der Unterführung beim Sparmarkt sei eine bauliche Trennung von Radfahrern und Fußgängern auf der nördlichen Seite nötig. Auch da zahle Puchenau kräftig mit. Zur Petition sagt Geyrhofer: "Steter Tropfen höhlt den Stein."

50:50-Kostenschlüssel

Das oö. Straßengesetz sei erst im Jänner dieses Jahres novelliert worden, heißt es aus dem Büro des Landesrats Günther Steinkellner (FPÖ). Bei Radwegen entlang von Landesstraßen gelte nach wie vor die 50:50-Kostenteilung zwischen Land und Gemeinden. Bei Radhauptrouten übernehme ab 2024 das Land 60 Prozent der Kosten – 40 Prozent zahlen die Gemeinden. Die bisherige Kostenteilung habe sich aber "grundsätzlich bewährt", so das Landes-Referat. Darüber hinaus würden statt bis dato zirka sieben Millionen heuer zehn Millionen Euro in die Radinfrastruktur fließen.

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