Vier Jahre für jedes Kind

Foto: Johannes Kapl

BEZIRK. "Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Frauenpensionen muss endlich Gerechtigkeit geschaffen werden. Jedes Kind muss dabei gleich viel Wert sein, ganz egal in welchem zeitlichen Abstand die Kinder geboren werden", so Helmut Feilmair, Vizepräsident der Arbeiterkammer Oberösterreich und Landesobmann-Stellvertreter des ÖAAB. Aktuell werden Frauen pro Kind vier Jahre als Kindererziehungszeiten bei der Pension angerechnet. Jedoch mit Einschränkungen, da die Überlappungszeiten nicht zählen. Vier volle Jahre für die Pension pro Kind werden nur dann angerechnet, wenn innerhalb von vier Jahren kein weiteres Kind geboren wird. Beträgt der Abstand zwischen den Kindern nur zwei Jahre, bekommt die Mutter auch nur zwei Jahre am Pensionskonto gutgeschrieben. Der berufliche Wiedereinstieg nach der Geburt erfolgt meist in Form von Teilzeitarbeit. Auch dies kann die Gutschrift am Pensionskonto erheblich schmälern.
"Ist eine Frau Mutter von zwei Kindern, so hat sie Anspruch auf volle 8 Jahre, ist sie Mutter von drei Kindern, so hat sie Anspruch auf volle 12 Jahre", so der Arbeiterkammer-Vizepräsident. Die uneingeschränkte Anrechenbarkeit von vollen vier Jahren pro Kind bei den Frauenpensionen ist Inhalt des Koalitionsabkommens vom Dezember 2013. Die Arbeiterkammer appelliert daher an SPÖ-Sozialminister Alois Stöger, dieses Vorhaben endlich in die Tat umzusetzen. „Wir werden ganz bestimmt nicht locker lassen, bis diese Forderung für die gerechte Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei den Frauenpensionen endlich umgesetzt ist“, sagt Helmut Feilmair.

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