Unterstand weg
Gelähmter Fischer hofft auf eine Lösung in St. Jakob
Ein Unterstand eines gehandicapten Fischers an der Drau musste weg. Jetzt sucht man nach einer Lösung.
ST. JAKOB. Der Dragositschacher Hafen in St. Jakob ist eine Art kleines Eldorado für Fischer. Seit mehreren Jahren geht dort auch der Ludmannsdorfer Fischer Klaus Schellander (48) seinem Hobby nach. Die besonderen Umstände: Schellander ist seit einem Freizeitunfall vor 24 Jahren querschnittsgelähmt.
Unterstand musste weg
Acht Jahre lang nutzte Schellander im Dragositschacher Hafen einen Unterstand. "Das war für mich hilfreich, da ich im Fall eines Regengusses sonst nicht rechtzeitig ins Trockene komme. Genauso nützlich war der Unterstand bei großer Hitze", erzählt er der WOCHE. Vor einem Jahr allerdings war Schluss damit. "Mir wurde von der Forstverwaltung Hollenburg mitgeteilt, dass ich den Unterstand abtragen müsse, da er gegen geltendes Recht verstößt", so Schellander. Der Aufforderung kam der Fischer nach. Seit einem Jahr ist sein Unterstand an der Drau Geschichte.
"Kennen den Fall"
Die WOCHE fragt bei der Forstverwaltung Hollenburg nach und bekommt dort von Forstverwalter Hans Mattanovich Auskunft. Einleitend sagt Mattanovich: "Fischer errichten gerne solche Unterstände, das ist aber nach dem Kärntner Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Es sind nur die zeltartigen Unterstände (siehe unten), auf die sich der Gesetzgeber mit dem Landesfischereiverband geeinigt hat, erlaubt."
"Können nichts machen"
Zum "Fall Schellander" sagt der Forstverwalter: "Wir kennen den Klaus. Wenn wir irgendwo helfen können, tun wir alles für ihn. Das Problem ist aber ein anderes: Wir können für ihn nichts machen, wenn uns am nächsten Tag die Bergwacht anzeigt." Er könne gerne ein Gespräch mit dem Landesleiter der Bergwacht suchen, "ich weiß aber, dass wir das Gesetz nicht außer Kraft setzen können. Es sieht nun mal keine Ausnahmeregelung vor."
"Wäre Amtsmissbrauch"
Auch Bezirkshauptmann Johannes Leitner (Klagenfurt-Land), der gleichzeitig Landesleiter der Kärntner Bergwacht ist, gibt der WOCHE zum Fall Auskunft. Für Leitner ist der Fall eindeutig: "Die Änderungsmöglichkeiten kann nur der Kärntner Landtag machen. Er müsste das Naturschutzgesetz in diesem Bereich ändern. Ein Beispiel zum Vergleich: Auf der Autobahn gilt 130 als Höchstgrenze. Man kann jetzt nicht eigenmächtig hergehen und sagen, für bestimmte Personen gilt 150. So leid mir das für den Fischer tut, aber das Gesetz sieht keine Ausnahmeregelung vor." Nachsatz: "Die Bergwacht vollzieht das Gesetz. Wir haben keine Kompetenz irgendeine Ausnahme zu kreieren. Wenn, dann hätte ich da einen Amtsmissbrauch zu verantworten."
Landesrätin vermittelt
Der Fall erreichte mittlerweile das Büro der Kärntner Naturschutzreferentin Sara Schaar. Aus ihrem Büro vernimmt die WOCHE: "Wir arbeiten mit allen Beteiligten an einer Lösung für den Fischer." Wie diese Lösung aussehen könnte, stand vorerst noch nicht fest. Ebenso am Fall arbeitet die Landtagsabgeordnete Ana Blatnik. Für Beginn dieser Woche waren wieder Gespräche angekündigt.
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