Roadshow macht fit für den Datenschutz
Im Mai 2018 läuft die Übergangsfrist zur Datenschutzgrundverordnung ab. Unternehmer in der Pflicht.
VILLACH (ak). Mit einer Roadshow informiert der Wirtschaftsbund in diesem Jahr in allen Kärntner Bezirken über die neue Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Im voll besetzten Vortragssaal der Wirtschaftskammer in Villach informierte Datenschutzexperte Thorsten Jost, Geschäftsführer von secriso Consulting in Klagenfurt, Unternehmer über ihre Pflichten bei der Handhabung von Kundendaten. Alle Besucher nahmen außerdem bei einem Gewinnspiel der WOCHE Villach und T-Mobile teil.
Alle Unternehmen
Die Verordnung ist europaweit gültig und wird sich auf alle Unternehmen auswirken. Im Mai endet die Übergangsfrist, ab dann gilt kein Pardon mehr. Thorsten Jost von secriso Consulting versuchte, Licht ins Datendunkel zu bringen. Anschließend stellten Martin Wilhelmer (T-Mobile) und Alfred Bukowski (Geschäftsführer 7P Austria GmbH) eine MDM-Lösung zum Schutz von Daten auf mobilen Geräten vor.
Pflichten für Firmen
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es wird vorgegeben, wann ein Unternehmen überhaupt personenbezogene Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeiten darf. Mit der Rechenschafts- oder auch Nachweispflicht müssen Unternehmen umfassend dokumentieren, wie die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt. Zur Dokumentation zählen beispielsweise ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Dokumentation von Rechtsgrundlage, Zweck, Löschfristen und Übermittlungsempfänger (wie IT-Dienstleister), technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sowie Informationen an Betroffene, erklärt Jost.
Speicherfristen beachten
Jedes Unternehmen muss auch Datenpannen an die Datenschutzbehörde melden und die Daten nach Ablauf der Speicherfristen löschen. Betroffene haben das Recht auf Information und Transparenz, Auskunft inklusive Kopie der Daten, Richtigstellung, Löschung, Widerspruch, Widerruf der Einwilligung oder auch Einschränkung der Verarbeitung. Sollte die DSGVO nicht eingehalten werden, können hohe Strafen drohen: bis zu vier Prozent des (konzernweiten) Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
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