Eishockey
ICE-Rechtskommission weist VSV Protest ab
Die Eishockeyliga-Rechtskommission wies den Protest des VSV, gegen die Wertung des Spiels, ab. Grund: Der Einspruch erfolgte zu spät. Die Schiri-Entscheidung sei außerdem nicht reversibel.
VILLACH. Die Rechtskommission der ICE Hockey League hat den Protest des VSV gegen die Wertung der 2:3-Niederlagen gegen den KAC abgewiesen. Nach Meinung des VSV ist der Treffer von Jordan Caron, den die Referees nach Video-Studium aberkannt haben, rechtzeitig und noch innerhalb der regulären Spielzeit gefallen. Die ICE Hockey League hat die notwendigen Erkundigungen eingeholt, insbesondere eine Stellungnahme der zuständigen Zeitprofi Schöller GmbH. Die Stellungnahme ergibt, dass bei der Zeitanzeige 00:00 die Zeit abgelaufen ist. Außerdem ist der Einspruch gegen die Schiedsrichterentscheidung zu spät erfolgt.
Protest zu spät eingelangt
Wie die Kommission ausführte, müssen Einwände entsprechend der Grundregeln entweder 30 Minuten nach Spielende erhoben oder ergänzend am Tag nach dem Match bis 12.00 Uhr an das Gremium gefaxt werden. Der Protest des VSV sei jedoch erst um 12.07 Uhr eingelangt. Damit sind beide Voraussetzungen nicht erfüllt. Ergänzend ist festzuhalten, dass entsprechend dem Case Book die Entscheidung der Schiedsrichter endgültig ist. Es handelt sich um eine „On-Ice“ Tatsachenentscheidung die nicht reversibel ist, sodass es grundsätzlich auf die Formalien nicht ankommt.
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