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Ein am 6. April 2017 in „meinbezirk.at“ erschienener Bericht unter dem Titel
„Die Schneerutsche der Stadt Villach ist ein Schwarzbau“
hat von Seiten der Stadt für Aufregung gesorgt.
In dem Artikel wurde u.a. darauf hingewiesen, daß es für die bestehende Schneerutsche in der Nähe des Burgplatzes weder eine Baubewilligung noch eine wasserrechtliche Genehmigung gibt und die Anlage auf Fremdgrund steht.
(www.stadt-werk.at …..Draulände….S. 51).
In einer Stellungnahme des Stadtjuristen Walter Winkler vom 6. April 2017 wurde der Bericht in „meinbezirk.at“ zurückgewiesen und lautete diese abschließend:
„Sämtliche Vorwürfe von Herrn Aichholzer entbehren daher jeder Grundlage und sind
haltlos !!!“
Unwahre Behauptungen des Vertreters der Stadt Villach von Landesrat Holub widerlegt
Bezüglich der wasserrechtlichen Genehmigung schreibt Herr Winkler:
„Diese liegt selbstverständlich vor“.
Landesrat Rolf Holub mit Schreiben vom 30. Nov. 2016:
„Anfang des Jahres 2017 wird der Magistrat eine wasserrechtliche Verhandlung mit allen Parteien und Beteiligten durchführen. Nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens wird ein in dieser Angelegenheit abschließender Bescheid erlassen“.
(www.stadt-werk.at …..Draulände …..S. 47)
Zum Thema Rutsche widerrechtlich auf Fremdgrund, gibt Herr Winkler an:
„Klarerweise gibt es auch eine Zustimmung des Grundeigentümers (Republik Österreich, Öffentliches Wassergut)“.
Landesrat Rolf Holub mit Schreiben vom 24. Nov.2016:
„…..darf Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung des ÖWG zur Errichtung der Schneerutsche keine Zustimmung erteilt hat“.
(www.stadt-werk.at ….Draulände…..S. 47))
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