Urne zu Hause
PAUKENSCHLAG im Burgeländischen Bestattungsgesetz
Für die Verantwortlichen des Bestattungsgesetzes in den anderen 8 Bundesländern gilt es nun, sich den totalen Veränderungen der Bestattungskultur in den letzten 15 Jahren zu stellen! Die Hinterbliebenen weiter nur zur Kasse zu bitten wie in Kärnten ist eine Möglichkeit....sich nicht nur den Vorstellungen von Wirtschaftskammer und Innungsmeister zu beugen eine andere, beides ist rigoros abzulehnen!
" Die FREIHEIT die ich meine..." ist eine andere! Die Hinterbliebenen für ein Verfahren, das nichts anderes im Sinn hat, als die Umgebung in der der Verstorbene
zeitlebens verbracht hat, zu hinterfragen ob diese wohl geeignet genug sei, dort seine ASCHE zu verwahren, ist wohl das unverschämteste, respektloseste was ich je gehört habe und dies den Angehörigen mit einer Gebühr von derzeit € 912,30 noch zu verrechnen?!!!!
Auf so etwas muss man erst einmal kommen! Der einzig wahre Weg, ist das komplette ausscheren des Landes wie im Burgenland und die Asche den Hinterbliebenen zu überlassen! Kein Antrag, keine Gebühren, keine Bescheide, keine Kontrollen!!!
Gebt auch schnellstmöglich das Ausstreuen der Asche für die Hinterbliebenen frei, die Bürger von Burgenland sind in Wirklichkeit auch davon befreit und werden davon Gebrauch machen, um ihren lieben Verstorbenen einen Wunsch zu erfüllen!
In Wien ist das Ausstreuen der Asche fest in städtischen Händen, da das Öffnen einer URNE noch mit € 20 000, - ???!!! bestraft wird, um das Einkommen der Bestatter pro Ausstreuen rund
€ 1200,- aufwärts beträgt! Was für Frevel!
Gordon Kelz
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