Polizeikommissariat Villach schränkt Parteienverkehr ein
Auf Basis der aktuellen Corona‐Schutzmaßnahmenverordnung wird der Parteienverkehr im Polizeikommissariat Villach eingeschränkt. Der Parteienverkehr soll vorrangig telefonisch oder auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Eine persönliche Anwesenheit in der Behörde wird zwar weiterhin möglich sein, sollte aber möglichst vermieden werden.
Betroffen von dieser Maßnahme ist unter anderem das Polizeikommissariat Villach (Trattengasse 34). Es wird empfohlen, Anfragen bzw. Anträge derzeit telefonisch oder per Email an die zuständigen Stellen zu richten. Für eine persönliche Vorsprache wird vorab um telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen Stelle ersucht. In diesen Fällen ist das Tragen eines Mund‐Nasenschutzes in beiden Amtsgebäuden vorgeschrieben.
<p class="p1"><strong>Kontaktadressen Villach:</strong></p>
<p class="p1"><strong><span class="s1"> Strafamt: </span></strong>pk‐k‐villach‐verwaltungspolizei@polizei.gv.at <span class="s1">bzw. </span></p>
<p class="p2"><strong><span class="s1">Führerschein‐/ Zulassungsstelle: </span></strong>pk‐k‐villach‐buergerservice@polizei.gv.at</p>
<p class="p1"><strong>Vereins‐ und Versammlungswesen sowie Waffenwesen und Strafregister:</strong> <span class="s2">pk‐k‐villachbuergerservice@</span>polizei.gv.at</p>
<p class="p1"><strong>Telefonisch</strong> bitte unter: 059133‐26 5555</p>
Alle Polizeiinspektionen sind weiterhin rund um die Uhr als Ansprechstelle für die Bürger erreichbar. Zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizisten angehalten, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden. In diesem Sinne werden die Bürger ersucht, eine persönliche Kontaktaufnahme auf den Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Eine solch reduzierte Form der Kontaktaufnahme hat keine Auswirkung auf die inhaltliche Behandlung von Anzeigen oder Anbringen.
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