Ex-Vizebürgermeister kämpft um 100.000 Euro an Politikerpension
SP-Gemeinderat Richard Pfeiler fordert die Auszahlung seiner Politikerpension. Doch der Magistrat weigert sich.
VILLACH (kofi). Im Magistrat Villach tobt hinter den Kulissen ein beinharter Rechtsstreit – zwischen der Behörde und dem ehemaligen Vizebürgermeister und nunmehrigen SP-Gemeinderat Richard Pfeiler. Der Anlass: dessen Politiker-Pension.
Als einer der letzten Politiker Kärntens hat Pfeiler noch Anspruch auf die alte Pensionsregelung. Mittlerweile wurde dieses Gesetz längst geändert, Politikerpensionen gibt es nicht mehr.
100.000 Euro
Pfeiler aber stehen 25 Prozent seines Stadtrat-Bezuges von 1998 zu, laut einem Anwalts-Schreiben an die WOCHE rund 1.500 Euro brutto. So weit, so unbestritten. Seit Jahren wird aber darum gekämpft, ab wann Pfeiler (60) die Pension erhält. Er selbst ist der Meinung, ab Vollendung des 60. Lebensjahres bezugsberechtigt zu sein, also ab demnächst. Die Stadt Villach, die die Pension überweisen muss, hat eine andere Sicht: sie will erst ab Ende des 65. Lebensjahres auszahlen. Der Unterschied ist mehr als Kleingeld: Er beläuft sich auf rund 100.000 Euro.
Berufung abgelehnt
Zunächst hatte die Stadt Pfeilers Pensionsbegehren abgelehnt, der Politiker legte aber Berufung ein. Dieser Tage kam nun der nächste Rückschlag für den SP-Mann: Die Berufung wurde von den Magistrats-Juristen abgewiesen.
Wie kann es zu so unterschiedlichen Einschätzungen der Rechtslage kommen?
Unklare Rechtslage
Pfeiler beruft sich unter anderem auf einen Bescheid aus der Ära von Ex-Bürgermeister Helmut Manzenreiter aus dem Jahre 1998. Damals habe es geheißen, dass Pfeiler ab Vollendung des 60. Lebensjahres bezugsberechtigt sei. Der Magistrat aber verweist darauf, dass sich zwischenzeitig die Rechtslage geändert habe. Daher: ab 65.
Bis zur letzten Instanz
Pfeiler will sich noch nicht geschlagen geben: "Ich möchte nichts, das mir nicht zusteht. Aber hier gibt es eine Rechtsunsicherheit und ich will das geklärt haben." Er werde den Fall weiterverfolgen, bis zum Verwaltungsgerichtshof, dann aber jede letztinstanzliche Entscheidung akzeptieren.
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