Jetzt antworten die Kärntner Rechtsanwälte

- Kärntner Anwälte antworten auf die Fragen von Vereinsfunktionären
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Vereinsfunktionäre können für die Tätigkeiten ihres Vereines haften.
VÖLKERMARKT. In den vergangenen vier Wochen hat die WOCHE in einer Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Expertentipps dazu gegeben, wie man seinen Verein vor verschiedenen Haftungsfallen schützen kann. Im Laufe dieser Kooperation wurden unteranderem die Themen Salmonellenvergiftung bei einem Vereinsfest einer Trachtenkapelle und die persönliche Haftung bei Serviceclubs behandelt.
Hygiene ist sehr wichtig
Eine schreckliche Vorstellung für jeden Verein: Nach einem Vereinsfest liegen mehrere Besucher mit einer Salmonellenvergiftung im Krankenhaus. "Bei einem Vereinsfest haftet der Verein bei einer Salmonellenvergiftung mit Schmerzensgeld und Schadensersatz", klärt Rechtsanwalt Branko Perc auf.
Herbert Vejnik, Obmann der Trachtenkapelle Bad Eisenkappel, achtet bei dem größten Vereinsfest, das von der Trachtenkapelle organisiert wird, dem Eisenkappler Kirchtag, streng auf die Hygiene: "Bisher ist es noch nie passiert, dass einer der Kirchtagbesucher wegen einer Salmonellenvergiftung, einer Magenverstimmung oder Ähnlichem im Krankenhaus gelandet ist", so der Obmann. Im Vorfeld des Festes wird sichergestellt, dass die Speisen unter den höchsten hygienischen Vorkehrungen zubereitet werden: "Wir halten uns auch streng an diese Vorschriften."
Mit Alkoholausschank vorsichtig
Serviceclubs wie der Round Table organisieren mehrmals im Jahr gemeinnützige Veranstaltungen und schenken dort auch alkoholische Getränke aus. Bei so einer Veranstaltung kann es leicht passieren, dass aus Versehen Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt wird. "Im Nachhinein kommt dann die böse Überraschung, eine Verwaltungsstrafe", so Rechtsanwalt Gottfried Tazol.
Markus Karner, Präsident des Round Table Völkermarkt, ist sich den Konsequenzen bewusst, die ihm drohen, sollte das bei einer der Veranstaltungen des Vereines passieren. "Wir sind mit dem Ausschank von Alkohol an Jugendliche sehr vorsichtig. Wir hatten aber bisher noch nie ein Problem damit." Auch die freiwillige Arbeit von Freunden und Partnern der Vereinsmitglieder wird ganz genau dokumentiert. "Wir kontrollieren genauestens und halten auch immer fest, wer an welcher Veranstaltung mitarbeitet. Wir unterliegen dem Vereinsgesetz und halten uns auch strikt daran."
ZUR SACHE:
In Vereinen kann es zu unterschiedlichen Haftungsfällen kommen:
1. Die Haftung des Vereins gegenüber Gästen bei einer Veranstaltung.
2. Die persönliche Haftung des Funktionärs im Rahmen seiner Tätigkeit.
3. Die Haftung des Funktionärs gegenüber dem Verein, wenn es zu grob fahrlässigen Handlungen kommt.
Die Kärntner Rechtsanwälte stehen für Beratungen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Gemeinsam mit der WOCHE startet die Rechtsanwaltskammer eine Aktion: Vereinsfunktionäre können ihre rechtlichen Fragen an Kärntner Rechtsanwälte stellen.
Schicken Sie einfach an die Mail-Adresse: vereinshaftung@woche.at
Kärntner Rechtsanwälte antworten in einer der Ausgaben der WOCHE
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