Live-Ticker
Mann wegen Mordes an eigener Frau vor Gericht

Gerichtsverhandlung wegen Mordes im Landesgericht Klagenfurt. | Foto: MeinBezirk.at
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  • Gerichtsverhandlung wegen Mordes im Landesgericht Klagenfurt.
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Anfang Juli letzten Jahres kam es in der Gemeinde Eberndorf zu einer grauenhaften Bluttat. Ein damals 69-jähriger Niederländer soll mit einem Stanleymesser seine Frau getötet haben. Am heutigen Dienstag muss er sich vor Gericht verantworten. Hier im Live-Ticker werdet ihr laufend über die Verhandlung informiert.

EBERNDORF. Dem Mann wird zur Last gelegt, am 7. Juli letzten Jahres in Eberndorf, seine Lebensgefährtin vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihr 17 tiefe Schnitte mit einem Stanleymesser zugefügt haben soll, die zum Verbluten des Opfers geführt hätten. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Klagenfurt habe der Angeklagte in Auslebung seiner sexuellen Gewaltfantasien in Anlehung an "Snuff-Filmvorlagen" die Tathandlungen vollzogen, demgemäß die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Antrag auf Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gestellt hat.

Gerichtsverhandlung

Um 9.00 Uhr im Landesgericht Klagenfurt begann die Verhandlung. Ein Niederländischer Staatsangehöriger wird wegen Mordes angeklagt. Er war mit dem Opfer verheiratet und hat mit ihr zwei Kinder. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte mit dem Opfer nicht mehr verheiratet, jedoch lebten sie zusammen. 

Was ist passiert

Staatsanwältin Zupanc erklärt die Situation: "Das Opfer und der Angeklagte waren 26 Jahre verheiratet, 2005 ist es zur Scheidung gekommen. Es kam aber immer wieder zu Kontakten, was schließlich wieder zu einer Lebensgemeinschaft führte. Auf dem Mobiltelefon des Angeklagten wurden tausende Videos gefunden, die bis zum 5. Juli laufend vom Angeklagten angesehen wurden. Auf den Videos sieht man Frauen, die auf bestialische Art hingerichtet werden, teilweise kommt es auch zu Vergewaltigungen". 

"Brutale Bluttat"

Der Tag der Ermordung begann laut Zupanc friedlich: "Ihr Urenkel wurde geboren und sie besuchten ihn im Krankenhaus, an dem Tag machte der Angeklagte dem Opfer einen Heiratsantrag und sie sagte ja. Das wurde mit Alkohol gefeiert, das Opfer hatte 2,96 Promille. Aufgrund der Alkoholisierung stürzte das Opfer über die Treppe und lag wehrlos am Boden". Laut Staatsanwältin habe daraufhin die Tat begonnen. Zwei Schnitte im Halsbereich haben schlussendlich zum Tod geführt.

Fotos vom Opfer

Nach der Tat soll der Angeklagte das Opfer fotografiert haben und die Fotos an die Tochter geschickt haben. Davon erlangte die Polizei erst später Kenntnis, da er sich nach der Tat ins Auto setzte und auf der Fahrt einen Autounfall baute.

Schuldig bekannt

Der Angeklagte bekennt sich der Tat schuldig. Jedoch wird der Angeklagte emotional und will sich vor Gericht nicht weiter äußern. Er wird von Richter Dr. Christian Liebhauser-Karl belehrt, dass er sich nicht mehr äußern muss und das will er auch nicht. Der Angeklagte bestreitet nicht, dass er seine Ex-Frau getötet hat und dies auch wollte. Der Richter fragte ihn jedoch, ob er erklären könne warum es zu der Tat kam. Als Antwort wurde vom Angeklagten geben: "Ich weiß nicht warum".

"Habe Blackouts"

Weiters betonte der Angeklagte: "Ich habe Blackouts, ich weiß auch gar nicht, dass ich mit dem Auto gefahren bin." Der Richter fragte ihn warum er sich solche Videos anschaue, auch auf diese Frage antwortete er mit "Keine Ahnung". Es tue ihm leid, dass er mit den Einsatzkräften geschimpft hat, auf die Frage, ob ihm sonst noch etwas leid tue, sagte er "Nein". Er bestreitet seine sexuelle Neigung.

"Es war schrecklich"

Bezirksinspektorin als Zeugin vor Gericht: "Als Beamtinnen des Landeskriminalamtes Kärnten sind wir am Tatort angekommen. Der Bauch des Opfers war aufgeschnitten, sie war mit zahlreichen Schnittverletzungen übersät. Aufgrund der Sichtungen des Tatorts und der Videos, die am Handy des Angeklagten wiederhergestellt wurden, kann man sehr starke Ähnlichkeiten feststellen. Es war wirklich schrecklich und ich habe wirklich schon viel gesehen".

"Er war zurechnungsfähig"

Ein Sachverständiger wurde, aufgrund der Alkoholisierung des Opfers und des Angeklagten zum Tatzeitpunkt, als Zeuge geladen. Es wurde ein Blutbild gemacht, um zu überprüfen, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Konkret wurde auf Alkohol, Drogen, neue Designerdrogen und Arzneimittelwirkstoffe geprüft. "Der Angeklagte hat 1,19 Promille zum Zeitpunkt der Blutabnahme gehabt, (2,5Stunden nach der Tat) er war also zum Tatzeitpunkt geringgradig alkoholisiert. Es wurde kein Hinweis gefunden, dass der Angeklagte im näheren zeitlichen Kontext Suchtmittel oder Substanzen, die das Bewusstsein einer Person einzutrüben, konsumiert hat. Das heißt er war zurechnungsfähig". Auch beim Opfer wurde das Blut untersucht: "Zum Zeitpunkt des Ablebens war das Opfer hochgradig alkoholisiert".

"Es war ein Massaker" 

Die Gerichtsmedizinerin erklärte den Zustand der Leiche. Sie bezeichnete den Zustand als "Massaker": "Die Leiche wurde nackt auf dem Boden der Küche liegend gefunden. Das Oper wies 17 Schnittverletzungen auf, man kann diese als Schlitzverletzungen bezeichnen. Die längste Schnittwunde war 35 Zentimeter lang. Am Hals wurde zweimal geschnitten, sämtliche Gefäße waren eingeschnitten. Man kann hier von einer massiven Heftigkeit reden, die durchgeführt wurde. Sie hat keine Abwehrverletzungen, denn sie hatte unter anderem durch die Alkoholisierung keine Möglichkeit sich zu wehren". 

"Bewusste Entscheidungen"

Ein Sachverständiger schildert die Situation: "Es gab schwerwiegende Probleme: Alkoholismus der Frau, wirtschaftliche Probleme, 2005 die Scheidung. Aber: Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte an Alkoholismus erkrankt wäre, Drogen konsumiert hätte oder Demenz aufweisen würde. Es wurde eine sexuelle Abartigkeit mit Gewaltverherrlichung festgestellt". Es wären sexuelle Handlungen bei der Tat dabei gewesen. Es stellt sich die Frage, ob er entscheiden hätte können das nicht zu machen? Es sei eine Kette von bewussten Entscheidungen passiert.

Frage der Gefährlichkeit

Der Angeklagte hat erstmals eine Grenze überschritten. "Wir wissen nicht, was die Tat mit ihm gemacht hat, aber er weist eine schwerwiegende, nachhaltige, psychische Störung auf, die durchaus, aufgrund der Vorgeschichte, massiven Einfluss auf die Tat hatte". Kann das wieder kommen? "Ja mit hoher Wahrscheinlichkeit mit absehbarer Zeit". Aus medizinischer Sicht könne man nicht erklären, warum er sich nicht erinnern kann. Jedoch war er wohl in einem psychischen Ausnahmezustand, es handle sich wohl eher um eine Glaubwürdigkeitsüberprüfung.

Urteilsverkündung

Die Geschworenen sind zu einem Ergebnis bekommen: Die Frage, ob der Angeklagte das Opfer vorsätzlich getötet hat, wurde acht Mal mit "Ja" beantwortet. Der Angeklagte wird schuldig gesprochen, er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und erhielt eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. 

Mordanklage gegen 70-Jährigen erhoben
Verdächtiger äußert sich erstmals zur Tat
69-Jähriger soll Lebensgefährtin erstochen haben
Gerichtsverhandlung wegen Mordes im Landesgericht Klagenfurt. | Foto: MeinBezirk.at
Niederländer wegen Morden vor Gericht. | Foto: MeinBezirk.at
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