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Wie jetzt?
Maklergesetzt bringt Mieter unter Druck

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Der Dschungel der Maklerprovisionen und Vertragserrichtungskosten scheint kein Ende zu haben. AK kritisiert nach vor das "löchrige Mietrecht".

Dass das neue Maklergesetz erstmals Verwaltungsstrafen vorsieht, ist positiv und verhilft zu mehr Durchsetzungskraft gegen rechtswidrige Bearbeitungsgebühren durch Maklerinnen und Makler. Doch das ändert nichts an der nach wie vor recht schwachen Gesetzeslage für Mieterinnen und Mieter. So dürfen Vertragserrichtungskosten für die Mehrzahl der Mietverhältnisse im Ländle nach wie vor auf die Mieter überwälzt werden, kritisiert AK Präsident Bernhard Heinzle.

Zuletzt haben die Grünen in Vor­arlberg zehn Immobilienmakler angezeigt, weil sie Inserate veröffentlicht hatten, in denen weiterhin Maklerprovisionen von potenziellen Mietern verlangt wurden. Das ist ungesetzlich – so weit ist alles klar.

Indirekter Druck

Nach dem Gesetzeswortlaut wäre zudem anzunehmen, dass weder die nicht provisionsberechtigten Maklerbüros noch die Vermieterinnen und Vermieter Kosten der Vertragserrichtung den Mietern in Rechnung stellen dürfen. Es ist jedoch der Vermieterseite und damit auch dem Maklerbüro prinzipiell erlaubt, vorzugeben, wer den Mietvertrag errichten wird und im Vorfeld zu regeln, wer die Kosten der Vertragserrichtung in welcher Höhe zahlt. Das erste Loch des Mietrechtsgesetzes.

Mehrheit betroffen

Denn vor allem bei Eigentumswohnungen in Häusern, die nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet worden sind, oder bei Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist es grundsätzlich nicht verboten zu vereinbaren, dass Mieter:innen die Kosten des Mietvertrages zur Gänze selber zahlen müssen. Genau diese Voraussetzungen betreffen aber die Mehrheit der Mietwohnungen in Vorarlberg.

Mietvertragskosten nur im Einzelfall anfechtbar

Sofern das Mietrechtsgesetz nicht voll anwendbar ist, konnte bis dato eine Überwälzung der Mietvertragskosten nur im Einzelfall angefochten werden. Insbesondere wenn ein Makler am Abschluss oder der Verlängerung des Mietvertrages beteiligt war, könnte das neue Maklergesetz doch noch greifen. Eine gerichtliche Klärung steht aber noch aus. AK Präsident Heinzle:

„Betroffene können sich jederzeit an die AK-Konsumentenberatung wenden, um die anwendbaren Gesetze beziehungsweise die Kostenüberwälzungsvereinbarung prüfen zu lassen.“

Die Kosten für den Mietvertrag können übrigens hoch ausfallen: Anwälte und Notare können laut Gesetz schnell über 1.000 Euro Honorar verlangen, wenn vorher keine günstigere Vereinbarung getroffen wurde. Um dies zu unterbinden, reicht die bisherige Änderung des Maklergesetzes leider nicht
aus.

Problem: Befristungen

Aber auch die Befristungen der Mietverhältnisse bringen Mieter:innen schwer unter Druck. Denn wer möchte sich schon mit Makler oder Vermieter anlegen, wenn der Vertrag nur auf drei Jahre abgeschlossen wird. Wer will schon wegen 360 Euro Vertragserrichtungskosten streiten, die man dem Immobilienbüro für einen von einer Anwaltskanzlei erstellten Mietvertrag zahlen soll, anstatt der Anwaltskanzlei direkt? Angesichts der Wohnungsnot geben noch immer Mak­ler und Vermieter die Spielregeln vor. Auch dann, wenn diese nicht offenkundig bereits im Inserat aufscheinen.

Die AK Vorarlberg verlangt laut AK Präsident schon lange mehr Mieterschutz und Wohnsicherheit. Dafür sind bessere Gesetze notwendig, die folgende Punkte aufgreifen:

  • vom Justizministerium vorgegebene, verpflichtende Muster-Mietverträge für Vermieterinnen und Vermieter
  • Verbot von befristeten Mietverträgen bei gewerblichen Vermietern
  • eine Mietpreisbremse mit höchstens zwei Prozent Inflationsanpassung pro Jahr
  • ein einheitliches, einfaches Mietrechtsgesetz mit wirksamen Mietobergrenzen
AK Präsident Bernhard Heinzle: „Wir verlangen schon lange mehr Mieter:innenschutz und Wohnsicherheit!“ | Foto: Lukas Hämmerle

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