Nur mit Testergebnis kommt man weiter
In vielen Bereichen wird es Pflicht

Ab dem 10.2.2021 gelten verschärfte Grenzkontrollen und somit eine Belastung der über 17.000 Vorarlberger Berufspendler. | Foto: pixelio
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  • Ab dem 10.2.2021 gelten verschärfte Grenzkontrollen und somit eine Belastung der über 17.000 Vorarlberger Berufspendler.
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Corona-Testmöglichkeiten sind begrenzt

Das gesellschafltiche Leben wird mit den Lockerungsmaßnahmen ab Montag einen etwas andere Verlauf nehmen. Möchte man zum Friseur, so muss ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Private Selbsttest sind dabei nicht erlaubt. Ab Mittwoch, den 10. Februar sollen dann auch alle Pendler einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. In Vorarlberg pendeln täglich über 17.000 Menschen in die Nachbarstaaten zu ihrem Arbeitsplatz. Circa 4000 Menschen aus Deutschland kommen täglich nach Vorarlberg zum Arbeiten.
Zusätzlich müssen sich alle in Vorarlberg testen lassen, die direkten Kundenkontakt haben. Vom Handel bis hin zu Schulen ist die Gesamtanzahl der zu testenten Personen sehr hoch.

Testkapazitäten sollen erweitert werden
Schaut man mit Stand heute (4.2.2021 um 9 Uhr) auf die Anmeldeseite des Landes Vorarlberg, dann muss man bei den sieben Standorten in ganz Vorarlberg mit Ernüchterung feststellen, dass viele Termine erst nach dem 8.2. oder gar erst nach dem 10.2. zur Verfügung stehen.

Sicherheitslandesrat Gantner verspricht Besserung in der Taktung
Sicherheitslandesrat Christian Gantner kündigt für Vorarlberg eine „massive Aufstockung der kostenlosen Corona-Testmöglichkeiten“ an. Nach den in Aussicht gestellten sanften Lockerungsschritten hat sich die Nachfrage nach Gratis-Testmöglichkeiten deutlich verstärkt. „Wir haben bereits frühzeitig weitere Schritte zur Ausweitung des Angebots getroffen“, ist sich der Landesrat sicher, bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen auch ein breites Testangebot unterbreiten zu können. Aktuell werde das bestehende Angebot kurzfristig um zusätzliche Slots erweitert. Darüber hinaus wären Vorbereitungen im Gange, um die bisherigen Kapazitäten der Teststandorte beträchtlich auszubauen. „Das Ziel ist, dass dieses Angebot bis Anfang der nächsten Woche steht“, so Gantner.

Klagewelle droht
Ab dem 15.2.2021 starten in Vorarlberg die Schulen. In allen Schulen werden die Antigen-Schnelltests zur Pflicht. Wenn ein Kind beziehungsweise die Eltern eines Schülers einen Schnelltest verweigern, dann muss das Kind zu Hause bleiben. Viele Eltern bereiten schon jetzt Klagen vor, denn ein Kind, das zu Hause bleiben muss, wird quasi auch nicht unterrichtet. Zahlreiche Eltern sehen somit eine Verletzung der Schulpflicht. Zudem kritisieren viele Eltern die Verletzung des Datenschutzes, wenn quasi öffentlich bekannt wird, dass ein Kind positiv gestestet wurde. Die Schulen und vor allem die Bildungsdirektionen sind hier vor einer großen Herausforderung gestellt, denn am Ende sind einfach zu viele Fragen offen. Sind zum Beispiel die Lehrer wirklich vor der Testpflicht ausgenommen? Gilt diese Berufsgruppe doch eigentlich klar zu jener, die im "Kundenkontakt" steht.

Bis zum 10.2. mit dem Inkraftreten der strengeren Verordnung der Grenzkontrollen und dann am 15.2.2021 mit der Schulöffnung wird es für die Vorarlberger Landesregierung wohl noch einige Hausaufgaben zu erledigen geben, sonst gibt es am Ende nach den Semesterferien ein schlechtes Zeugnis für die Regierung.

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