Landtag diskutiert in Vorarlberg
Kehrtwende in der Corona-Politik?

Vorarlberger Landtag | Foto: Alexandra Serra

Die Aktuelle Stunde in der kommenden Landtagssitzung am Mittwoch, 2. Februar 2022, ab 9 Uhr, widmet sich dem turnusmäßig von der FPÖ vorgegebenen Thema „Endlich die notwendige Kehrtwende in Corona-Politik sicherstellen: Schluss mit überzogenen Einschränkungen und Zwang – wir brauchen eine Rückkehr zu Freiheit und Normalität!“ Im Anschluss an die Aktuelle Stunde folgen die Diskussionen und Beschlussfassungen. Die Landtagssitzung wird live im Internet auf www.vorarlberg.at/landtag übertragen.

Diskussionen und Beschlussfassungen zu einer 15a Abs. 2 B-VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern und folgenden Gesetzen:

  • Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027
  • Die Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes trägt der im Nationalrat beschlossenen AWG-Novelle „Kreislaufwirtschaftspaket“ und mehreren EU-Richtlinien im Landesrecht Rechnung. Sie beinhaltet verschiedene Anpassungen und Ergänzungen der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft. Weiters wird im Rahmen dieser Novelle ausdrücklich festgelegt, dass der Abfallwirtschaftsplan des Landes auch mögliche Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben der EU im Bereich der Siedlungsabfälle vorzusehen hat.
  • Mit der Novellierung des Landesgesundheitsfondsgesetzes soll einerseits die Grundlage geschaffen werden, damit die Landesregierung einen eigenverantwortlichen Geschäftsführer für den Gesundheitsförderungsfonds bestellen kann, um so die Angelegenheiten der Gesundheitsförderung mit den Aufgaben des Fonds inhaltlich zusammenzuführen bzw. klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu schaffen. Andererseits soll bestimmten Organen des Landesgesundheitsfonds die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Ärzteliste bzw. der Ausbildungsstellenverwaltung ermöglicht werden.
  • Mit den Änderungen des Spitalgesetzes werden Doppelgleisigkeiten der Ethikkommission bei multizentrischen Prüfungen vermieden und das Vergabeverfahren von Leitungspositionen mittels eigenständiger Vergabe durch den Rechtsträger der Krankenanstalt vereinfacht und beschleunigt. Außerdem soll anstelle der Wahl der/s Vorsitzführenden aus der Mitte der ständigen Mitglieder des Landessanitätsrates der Vorsitz künftig kraft Gesetz der Vorständin/dem Vorstand der Abteilung Sanitätsangelegenheiten des Amtes der Landesregierung zukommen.

Dringliche Anfragen machen die Grünen betreffend Vorarlbergs Wintertourismus im Lichte des Klimawandels und die VP bezüglich des Carsharingprojekts „Caruso“ namhaft.

Weitere Debattenschwerpunkte auf der Tagesordnung der ersten Landtagssitzung in diesem Jahr:

  • Erinnerung an die Bregenzer Widerstandskämpferin und Krankenschwester Maria Stromberger
  • Zielbild für das Bildungsland Vorarlberg
  • Empfehlungen des Forschungsprojekts „Schule der 10- bis 14-Jährigen“
  • Rechnungsabschluss und Tätigkeitsbericht 2020 des Rettungsfonds
  • Ausbau und Attraktivierung von Ausbildungsangeboten im Pflegebereich
  • Finanzbildungsstrategie

Landtagspräsident Harald Sonderegger: „Ich ersuche alle Interessierten, von zu Hause aus bzw. mobil die aktuelle landespolitische Arbeit der Abgeordneten mitzuverfolgen. Die gesamte Debatte ist als Live-Stream auf www.vorarlberg.at/landtag zu sehen, die Aktuelle Stunde wird – ebenfalls live – auf „Unser Vorarlberg“ auf Facebook übertragen.“

Die Redebeiträge der Abgeordneten können noch während der laufenden Sitzung, unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Wortmeldung, als einzelne Videofiles im Videoarchiv auf der Homepage des Landtags www.vorarlberg.at/landtag nachgesehen werden.

Hinweis für persönlich Anwesende

  • Für alle während der Landtagssitzung im Landtagstrakt anwesenden Personen gilt grundsätzlich 2G.
  • Für alle während der Landtagssitzung im Landtagstrakt anwesenden Personen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für Schwangere gilt analog die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Besucherinnen und Besucher können aufgrund der Platzverhältnisse leider nur in beschränktem Umfang Einlass finden. Die Plätze werden von einem Mitarbeiter der Direktion zugewiesen.
  • Die allgemeinen Hygienevorgaben (häufigeres Händewaschen und -desinfizieren, das Halten von Abstand) sind unbedingt zu beachten.

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