Mit Kind (8) am Rücksitz
Amtsbekannte Raserin liefert sich Jagd mit Polizei

- Die irre Verfolgungsjagd mit der Polizei endete, nachdem die 29-Jährige – sie stand unter Drogeneinfluss – ein Verkehrsschuld niederfuhr und danach mit einem Auto kollidierte.
- Foto: FOTOKERSCHI.AT/Hannes Draxler
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Eine 29-jährige Autofahrerin aus Wels-Land war am 16. Juli in Rüstorf einer Zivilstreife aufgefallen, denn: Die Amtsbekannte hatte keinen Führerschein. Noch bevor diese das Blaulicht aktivieren konnte, raste die Frau davon – mit über 100 km/h zu viel im Ortsgebiet. Zu allem Überfluss hatte die 29-Jährige die ganze Zeit ihr Kind (8) auf dem Rücksitz dabei.
WELS-LAND, VÖCKLABRUCK. Keine Zeit für Blaulicht und Folgetonhorn: So schnell konnten die Polizisten gar nicht schauen, da raste die ihnen zuvor aufgefallene amtsbekannte Autolenkerin – sie besitzt keinen Führerschein – auch schon davon. Die 29-Jährige aus Wels-Land flüchtete mit viel zu hoher Geschwindigkeit von Rüstorf in Richtung Stadl-Paura. Dabei schreckte sie vor nichts zurück: Durch das Ortsgebiet bretterte die Frau mit 155km/h.
Kracht in Verkehrsschild und parkendes Auto
Nach mehrmaligem Kurvenschneiden und Wechseln auf die Gegenfahrbahn krachte die Pkw-Lenkerin in ein „Vorrang geben“-Schild und dann in ein parkendes Auto. Anschließend wollte die 29-Jährige ihre Fahrt fortsetzen – konnte aber angehalten werden. Erst dann bemerkten die Beamten, dass sich im Fahrzeug auch ein 8-jähriges Kind sowie ein Mann (39) aus dem Bezirk Vöcklabruck befanden.

- Schiefes „Vorrang geben“-Schild und Autoteile in der Wiese – so die Ergebnisse der wilden Fahrt.
- Foto: laumat.at/Matthias Lauber
- hochgeladen von Anna Kirschner
Drogenlenkerin verweigert Untersuchung
Ein Alkotest verlief bei der Lenkerin negativ, jedoch sei sie laut Polizei unter Drogeneinfluss gefahren. Eine Vorführung zur klinischen Untersuchung verweigerte die Frau. Für die 29-Jährige regnet es nun Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Wels sowie Bezirkshauptmannschaft (BH) Wels-Land.
Wird Fahrzeug beschlagnahmt?
Seit 1. März gibt es eine neue Regelung der 34. StVO-Novelle: Ein Fahrzeug bei extremem Rasen (mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes) kann an Ort und Stelle beschlagnahmt und in letzter Konsequenz auch versteigert werden. „Da es in diesem Fall eindeutig zur Überschreitung der 60 km/h im Ortsgebiet gekommen ist“, sagt Elisabeth Schwetz, Bezirkshauptfrau aus Wels-Land, „werden wir uns alle Tatbestände genaustens ansehen.“ Erst dann werde entschieden, ob das Auto beschlagnahmt wird. Nähere Auskünfte dazu könne Schwetz derzeit nicht geben, da von der Polizei selbst noch keine Anzeige gegen die 29-Jährige bei der BH Wels-Land eingegangen sei. (Stand: 22. Juli 2024)


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