Foto mit Hakenkreuzfahne
Entlassung von Welser Stadtwächter nicht rechtens
Weil ein Mitarbeiter der Welser Stadtwache auf einem Foto mit Hakenkreuz-Fahne zu sehen war, wurde er von der Stadt Wels fristlos entlassen – zu Unrecht, wie jetzt der Oberste Gerichtshof urteilte.
WELS, WIEN. Begonnen hat alles Ende 2017 mit einem Facebook-Foto: Wie berichtet zeigte das Bild einen Mitarbeiter der Welser Ordnungswache, welcher bei sich Zuhause mit einer Hakenkreuzfahne posierte. Das Bild wurde dem Magistrat anonym zugespielt – als Racheaktion in einem Rosenkrieg, heißt es. Man reagierte prompt und sprach eine fristlose Kündigung aus. Der Mann, der 2014 noch als Kandidat der blauen Gewerkschafter AUF bei der Personalvertretungswahl der Stadt angetreten war, klagte dagegen. Jetzt bekam er nach drei Jahren Streit recht.
Weiter bei Stadt beschäftigt
Laut seinem Anwalt war der Mann Sammler von Kriegsrelikten, die Fahne soll ein Erinnerungsstück seines Großvaters gewesen sein. Den Vorwurf des Neonazismus bestritt sein Mandant. Seine Entlassung bekämpfte er erfolgreich bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Daraufhin versuchte die Stadt Wels, die Entlassung in eine Kündigung umzuwandeln. Auch dagegen klagte der Mann durch alle Instanzen. Nun lehnte der OGH den Antrag der Stadt Wels auf Revision endgültig ab. Laut den Richtern habe sich der Mann weder einer schweren Verletzung der Dienstpflichten, noch einer Handlung oder einer Unterlassung schuldig gemacht, die zu einem Vertrauensverlust seitens des Dienstgebers führen hätte dürfen.
Damit ist das Dienstverhältnis des Mannes weiterhin aufrecht. Laut Anwalt wird er Lohn aus drei Jahren nachfordern und künftig weiter bei der Stadt arbeiten. In der Stadtwache wird er allerdings nicht mehr eingesetzt, laut Medienberichten könnte er künftig in der Stadtgärtnerei arbeiten.
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