Nach Nachbarschaftsbeschwerde
Gericht entscheidet für Betriebskindergarten
Das Landesverwaltungsgericht entschied jetzt für die Ansiedelung eines Kindergartens im Industriegebiet.
WELS. Ein Welser Handelsunternehmen plante in seinen Gebäuden im Welser Industriegebiet einen Betriebskindergarten. Doch das passte einer Nachbarfirma nicht. Sie erhob gegen die Baubewilligung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Als Begründung wurden neben einer vermuteten Widmungswidrigkeit auch heranrückende Wohnbebauung sowie Lärm und Luftschadstoffe durch mehr Verkehr und die Heizung angeführt. Das Gericht wies das als unbegründet zurück.
Kindergarten eine Verbesserung
Der Einwand der "heranrückenden Wohnbebauung" gehe ins Leere, weil dies nur bei wirklichen Wohngebäuden in Betracht komme, auch das Argument der Immissionen sei unbegründet. Was die Widmung angeht, so dürfen zwar grundsätzlich in einem Industriegebiet nur Bauten errichtet werden, die für die Tätigkeit des Unternehmens nötig sind, ein Betriebskindergarten diene aber offenkundig der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen und sei somit zulässig, befand das Gericht.
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