Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Hitler-Bart als "Satire" – Mauthausen-Komitee sieht "Skandal"
- Am Welser Magistrat häuften sich die mutmaßlich rechtsextremen Vorfälle. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Verfahren eingestellt, was zu einem Aufschrei führt.
- Foto: Stadt Wels
- hochgeladen von Peter Hacker
Aufregung in Wels, nachdem die örtliche Staatsanwaltschaft (StA) das Verfahren gegen Magistratsbedienstete eingestellt hat. Der eine soll sich auf einem Sommerfest des Rathauses als Hitler verkleidet haben, andere auf der Weihnachtsfeier die in rechtsextremen Kreisen geläufigen Kühnen-Gruß und White-Power gezeigt haben. Für die StA sind das "Belustigung" und "Satire", für das Mauthausen-Komitee ist es "völlig daneben" und ein "Justizskandal".
WELS. Die Vorfälle sorgten im Vorjahr für Wirbel in der Messestadt: Zuerst fotografierte im Juli ein Rathaus-Mitarbeiter seinen Kollegen mit aufgeklebtem Hitler-Bart, während ihm ein anderer die Haare zu einem Seitenscheitel frisierte. Das Bild soll laut Berichten der Kronenzeitung monatelang im Magistrat kursiert sein. Der Mitarbeiter soll sich damit gerechtfertigt haben, dass er gar nicht mitbekommen habe, als ihm der Bart angeklebt wurde. Der Beamte habe jedenfalls einen dienstrechtlichen Verweis bekommen und sich auch verpflichtend einer Alkoholberatung unterziehen müssen.
Kühnengruß & White-Power
Nun, kurze Zeit nach der Weihnachtsfeier, wurde das nächste Foto publik: Es soll vier Mitarbeiter beziehungsweise Beamte des Magistrats zeigen, zwei davon seien bereits bekannt vom Sommerfest. Der Mann vom Sommer mit dem Nazi-Bärtchen zeige dabei Kühnengruß – ein verkappter Hitlergruß, benannt nach Neonazi-Führer Michael Kühnen.
Ein weiterer Mitarbeiter, der dem Mann bei der Feier im Juli den Bart „heruntergerissen“ haben soll, machte noch das White-Power-Zeichen – ein rassistisches Symbol für die Vorherrschaft der weißen Rasse.
"Unglaublich und daneben"
Die Vorfälle kamen bei der StA in Wels zur Anzeige. Und die hat nun entschieden: Die Sache wird eingestellt. „Offensichtlich hat sich nichts gebessert“, so der Welser Antifa-Vorsitzende Werner Retzl. „Einen Hitler-Auftritt auf dem Sommerfest des Magistrates als ‚Belustigung‘ und das Zeigen des braunen Kühnen-Grußes als ‚Satire‘ einzustufen, ist einfach unglaublich und völlig daneben."
„In einer Zeit, in der so viele rechtsextreme Straftaten begangen werden wie noch nie, verhöhnt diese Fehlentscheidung den antifaschistischen Auftrag der Bundesverfassung und die NS-Opfer“, ergänzt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi.
Retzl und Merny sprechen beide von einem "Justizskandal". „Über die Gründe kann man nur spekulieren. Fachliche Inkompetenz allein ist wohl zu wenig“, so Retzl. „Wollte sich die Staatsanwaltschaft die Arbeit mit dem Geschworenenprozess ersparen? Oder sind ihre Beziehungen zur Welser Rathausspitze zu eng? Es ist Aufgabe der Fachaufsicht im Justizministerium, dem nachzugehen.“
"Der Lächerlichkeit preisgegeben"
Im Welser Rathaus wolle man die Entscheidung der Justiz nicht kommentieren. Es solle nun in innerbetrieblichen Verfahren geprüft werden, ob eine Dienstverfehlung vorliege.
Die StA wiederum begründet ihre Entscheidung wie folgt: So habe das Aufkleben eines Hitlerbarts rein der „Belustigung der Beteiligten und nicht der Glorifizierung Hitlers“ gedient, sagt Sprecherin Kerstin Kutsam. "Der Beschuldigte wurde damit ersichtlich der Lächerlichkeit preisgegeben.“ Der Tatbestand der Wiederbetätigung sei damit nicht erfüllt.
Erklärung der Staatsanwaltschaft
Die Auswertung von Videos des besagten Festes ließ bei den zweiten Beschuldigten nicht auf NS-Hintergrund schließen. Der „Kühnen-Gruß“ wurde dabei als Anspielung auf Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gesehen. Der hatte damals diesen Gruß „hanebüchen“ mit dem Bestellen von drei Bier gerechtfertigt. Diese Begründung und das vermutete Spielen mit NS-Symbolik hatte damals für Aufregung gesorgt.
Die „White Power“-Geste wurde, da es auch in der Tauchersprache "OK" heißen kann und der Beschuldigte nur Sekunden später auf dem Video "Daumen hoch" gibt, als nicht verwerflich betrachtet. Zudem sei der "White-Power"-Gruß ohnehin nicht strafbar.
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