Kindergartenschließungen wegen Corona
Jetzt gibt es Geld für Eltern zurück
Nach Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Corona-Lockdown gibt es jetzt eine Regelung für Eltern.
WELS. Durch die Covid-19 Krise wurden die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Wels zwei Mal teilweise geschlossen. "Die aktuelle Tarifordnung lässt jedoch erst eine automatische Rückzahlung der Gebühren nach mindestens zwei Wochen Schließung zu", so die zuständige Stadträtin Margarete Josseck-Herdt (FPÖ) zur BezirksRundschau. Die SPÖ Wels forderte eine dementsprechende Anpassung der Tarifordnung. Das Problem: Zuständig ist dafür der Gemeinderat, der tagt jedoch erst Ende September wieder. Dennoch sollen die Eltern, deren Kinder von der Schließung betroffen waren, jetzt zu ihrem Geld kommen.
Antrag bis 30. September
Gebühren für die letzte (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen im vergangenen Juli können nun – "auch auf der Druck der SPÖ", so die rote Nationalrätin und Bürgermeister-Kandidatin Petra Wimmer – bis 30. September in Form einer Gutschrift rückgefordert werden (E-Mail an ki@wels.gv.at oder per Post an die Dienststelle Kinderbetreuung, Stadtplatz 55, 4600 Wels). "Das geht einfach formlos, wir machen das in Form einer Subvention, da brauche ich nicht den Stadtsenat dafür", so Jossek-Herdt. Alle betroffenen Eltern anschreiben wäre jedoch zu aufwändig. "Betroffene Eltern können sich daher einfach mit ihren Fragen an die Kindergartenleitung wenden, auch ein Aushang ist geplant."
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