Unterschiede je nach Gemeinde
Rasenmähen als Lärmbelästigung
Was das Rasenmähen betrifft, sind die erlaubten Zeiten in Wels-Land höchst unterschiedlich.
WELS, WELS-LAND. WELS, WELS-LAND. In der Sommerzeit häufen sich bei der Polizei immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind oft Nachbarn, die ohne Rücksicht ihren Rasen mähen. Generell gilt, dass zwischen 22 und 6 Uhr früh jeglicher Lärm zu unterlassen ist, in manchen Gemeinden sogar bis 7 Uhr. "Jede Gemeinde kann darüber hinaus eine eigene Verordnung erlassen und die Ruhezeiten individuell bestimmen", sagt die Bezirkshauptfrau von Wels-Land, Elisabeth Schwetz. Damit ist die Polizei in der Lage, aktiv zu werden und auch Organstrafmandate einzuheben. Viele Gemeinden in Wels-Land und die Stadt Wels haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
"Ungebührliche Zeiten"
"Die Verwendung von motorisch betriebenen Rasenmähern und anderen Gartengeräten, ..., ist an Samstagen von 19 bis 24 Uhr und an allen gesetzlichen Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr verboten", heißt es etwa in der Lärmschutzverordnung der Stadt Wels. "Hier sind nur die Verbotszeiten geregelt", erklärt Dominik Prommegger von der Welser Verwaltungspolizei. "An den restlichen Tagen ist es grundsätzlich erlaubt, es sollte aber nicht zu ungebührlichen und unüblichen Zeiten stattfinden." Wer also um 4 Uhr morgens auf die Idee kommen würde, dessen Tun falle dann unter das Polizeistrafgesetz. Dann liegt es im Ermessen der Exekutive, ob gestraft werde. Grundsätzlich sei aber Ärger zwischen Nachbarn wegen Rasenmähens im Sommer "überschaubar".
Im Umland gibt es eine Fülle an Regelungen. In Steinhaus und Weißkirchen etwa ist es den Bürgern an Samstagen bereits ab 15 Uhr verboten, den Rasenmäher zu starten. Ab 17 Uhr darf samstags auch in Gunskirchen nicht mehr gemäht werden. In Schleißheim und Steinerkirchen ist Rasenmähen am Samstag ab 18 Uhr untersagt. In Buchkirchen und Sattledt darf bis 19 Uhr gemäht werden. Am längsten dürfen die Rasenmäher in Thalheim laufen: Außerhalb von Sonn- und Feiertagen ist das Mähen hier nur von 12 bis 14 Uhr und 20 bis 7 Uhr untersagt. Wer diesen Verordnungen zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro belegt werden.
Info in der Gemeindezeitung
Viele Gemeinden in der Region halten es jedoch weniger strikt und appellieren einfach an die Vernunft ihrer Bürger. So entschloss sich etwa der Edter Gemeinderat gegen eine Verordnung, da es dergleichen schon genug gäbe. In der Gemeindezeitung wird lediglich empfohlen, das Mähen an Samstagen ab 14 Uhr zu unterlassen. Gleiches gilt für Offenhausen. In Bachmanning wird in der Gemeindezeitung aufgerufen, samstags ab 15 Uhr nicht mehr zu mähen, zwei Stunden später sollten dann auch in Lambach alle Rasenmäher verstummt sein. Die Gemeinden Marchtrenk, Bad Wimsbach und Eberstalzell teilen ihren Bürgern lediglich mit, unnötigen Lärm während der Mittagsruhe und Abendstunden zu vermeiden. Pichl und Stadl-Paura empfehlen, "am Wochenende nicht zu Unzeiten zu mähen". Hier wie in anderen Gemeinden können sich Bürger jedoch sehr wohl zivilrechtlich wehren. Doch: "Meist regelt es sich von selbst in der Nachbarschaft", sagt Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz. "Reden miteinander hilft, man sollte es offen in der Siedlung ansprechen, zu welchen Zeiten es ungut ist und wann nicht."
Die Verordnungen
Generell ist in Gemeinden mit einer Verordnung das
Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen verboten.
Für den Samstag gibt es verschiedene Regelungen:
• In Wels ist der Rasenschnitt von 19 bis 24 Uhr verboten.
• In Steinhaus und Weißkirchen ist es ab 15 Uhr untersagt.
• In Gunskirchen darf ab 17 Uhr nicht mehr gemäht werden.
• Schleißheim und Steinerkirchen setzen ab 18 Uhr eine Grenze.
• In Buchkirchen und Sattledt ist es bis 19 Uhr erlaubt.
• Thalheim ist am liberalsten: Hier darf bis 20 Uhr der Mäher laufen.
Vorsicht: Es gibt oft Abweichungen für einzelne Ortschaften.
Neben der Gemeindezeitung findet man hier eine Gesamtübersicht
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