Untersuchung läuft seit 2020
Verdacht auf Kartellverstoß bei Fronius

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erhebt Vorwürfe gegen Fronius: "Kartellrechtswidrige Regeln über Gebietsaufteilung in Verträgen" liege dem Unternehmen, welches als Kronzeuge seit 2021 kooperiert, zur Last. | Foto: BRS
  • Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erhebt Vorwürfe gegen Fronius: "Kartellrechtswidrige Regeln über Gebietsaufteilung in Verträgen" liege dem Unternehmen, welches als Kronzeuge seit 2021 kooperiert, zur Last.
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Dem Technologieunternehmen Fronius wird von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) "kartellrechtswidriges Handeln" vorgeworfen. Die Firma soll unter anderem gegen Preisabstimmungs-Verbote im Handel von Schweißtechnikprodukten verstoßen haben. Das Unternehmen kooperiert laut Behörde in vollem Umfang.

WELS. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wirft dem Welser Unternehmen Verstöße gegen Wettbewerbsregeln wie Preisabsprachen innerhalb der Betriebe, die mit Schweißtechnikprodukten handeln, oder etwa die Aufteilung von Märkten und Gebieten vor. 

Hintergrund

Laut BWB laufen die Ermittlungen gegen Fronius bereits seit 2020. Über sogenannte "Whistleblowers" erhielt die Behörde Hinweise zu den Verträgen von Fronius mit seinen Vertriebspartnern. Aus denen soll hervorgegangen sein, dass "die Vertriebsverträge rechtswidrige Regeln über die Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverboten im Rahmen des Vertriebssystems für den Vertrieb im Bereich Schweißtechnik" enthalten.

Kronzeugenregelung und Folgen fürs Unternehmen

"Fronius stellte im Juli 2021 einen Kronzeugenantrag und kooperierte seitdem kontinuierlich und umfassend", heißt es aus der BWB. Mit der Kronzeugenregelung trug Fronius dazu bei, dass die Tat aufgedeckt werden konnte. Zudem seien die betreffenden Vertriebsvereinbarungen noch vor Beginn der Ermittlungen aus Eigenem beendet worden, so das Unternehmen. Das Vertriebssystem sei in der Zwischenzeit entsprechend nachgeschärft worden.

Das Kartellgericht kann auf Antrag der BWB Geldbußen von bis zu zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes – im Falle von Fronius eine Milliarde Euro im Jahr 2022 – verhängen. Für die Zusammenarbeit erwartete das Unternehmen jedoch eine gemilderte bis keine Strafe. Derzeit laufen Verhandlungen über die Bußgeldhöhe. Laut Fronius sei eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung im Gespräch.

Gegen weitere Unternehmen wurden laut BWB Ermittlungen aufgenommen.

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