Unterstützung
Weihnachtszuschuss für Welser mit geringem Einkommen
Besonders einkommensschwache Welser werden von der Stadt Wels mit dem Weihnachtszuschuss unterstützt.
WELS. Ein besonderes Weihnachtsgeschenk: Wer ein geringes Einkommen hat und in Wels wohnt, erhält heuer wieder einen Weihnachtszuschuss von der Stadt. Diese finanzielle Unterstützung kommt Rentnern und Pensionisten, Berufstätigen (mit Ausnahme von Lehrlingen und Auszubildenden) und Beziehern laufender Sozialhilfeleistungen (einschließlich Pflegekinder) oder Unterhaltsleistungen zu Gute. Weiters sind auch all jene anspruchsberechtigt, die seit mindestens 1. September des laufenden Jahres Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS, beispielsweise in Form von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes) beziehungsweise der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beziehen.
Einkommensgrenze
Die Höhe der Unterstützung beträgt rund 150 Euro für Haushalte, die aus einer Person bestehen. Für jede weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person werden zusätzlich 75 Euro ausbezahlt. Diesen Zuschuss erhalten nur österreichische Staatsbürger sowie weitere EU- beziehungsweise EWR-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren durchgehend, gerechnet ab 1. November des Jahres, in der Stadt Wels ihren Hauptwohnsitz haben. Die Einkommensgrenzen betragen 1.015, 01 Euro bei Ein-Personen-Haushalten und 1.592,89 Euro bei Haushalten, die aus Ehegatten/Lebensgefährten bestehen. Die Grenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigter im Haushalt lebender Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe um jeweils 109 Euro.
Anträge bis Ende November
Anträge sind von Dienstag, 2. bis einschließlich Dienstag, 30. November möglich: Und zwar per E-Mail unter weihnachtszuschuss@wels.gv.at oder per Post an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels. Die Formulare sind digital unter wels.at/sozialfoerderungen erhältlich. Wer den Antrag persönlich einbringen möchte, kann dies immer Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr im Rathaus (Stadtplatz 1, Zi. 9) unter Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19-Bestimmungen erledigen.
Wichtig: Die dem Formular beiliegende Datenschutzerklärung müssen der Antragsteller sowie alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, die ein anrechenbares Erwerbseinkommen beziehen, unterschreiben. Sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden! Für nähere Infos dazu stehen die Mitarbeiter der Dienststelle Sozialservice und Frauen unter Tel. 07242/235-3840 gerne zur Verfügung.
Die entsprechenden Einkommensnachweise bitte bei der Antragstellung in Kopie (oder digital als PDF-Datei) beilegen. Nötig ist auf jeden Fall ein amtlicher Lichtbildausweis, weiters entweder ein Pensionsbescheid, die Lohn- und Gehaltszettel der vergangenen drei Monate vor Antragstellung, ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen, ein Nachweis über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK beziehungsweise sämtliche sonstigen Einkommensnachweise. Achtung: Anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe müssen keinen eigenen Antrag stellen, da sie von Amts wegen erfasst werden.
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