Prozess am 23. März
Welfenprinz Ernst August von Hannover vor Gericht

- Der Welfenprinz wurde nach seinem letzten aktuellen Ausraster sogar kurzzeitig festgenommen – von zehn Polizisten.
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Der deutsche Adlige muss sich am 23. März vor dem Landesgericht Wels verantworten. Vorwurf: Er habe sich fahrlässig in den Vollrausch versetzt.
WELS, GMUNDEN. Nach mehreren Vorfällen im Juli und September droht dem Welfenprinz Ernst August von Hannover nun die Rechnung durch die Justiz: Der Adelige soll sich durch Alkohol und Benzodiazepine „in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt“ haben, so die Anklage. Und in diesem Zustand habe er Taten begangen, die – wäre er zurechnungsfähig gewesen – als Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung gewertet würden. Dafür muss er sich nun verantworten. Ihm drohen drei Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.
Reihe an Ausrastern
Der 66-Jährige soll am 7. September ein Ehepaar "verbal mehrmals gefährlich bedroht" und mit einem Verkehrsschild ein Fenster eingeschlagen haben. Eine Bedienstete habe ihn angezeigt, weil er sie und ihren Gatten aufgefordert habe, sich zu "schleichen", sonst werde er ihnen einen Schlägertrupp schicken. Zudem habe er ein Schild ausgerissen und damit ein Fenster eines Gebäudes der Herzog-von-Cumberland-Stiftung eingeschlagen, hieß es weiter. Zehn Polizisten hatten daraufhin die Jagdhütte des Prinzen umstellt und ihn festgenommen.
Im Juli soll der Welfenprinz die Exekutive geholt und angegeben haben, ein Paar wolle ihn ermorden. Die Beamten trafen ihn allein im Haus an, er sei äußerst aggressiv gewesen. Daraufhin dürfte er am Boden fixiert worden sein. Einige Tage später habe er einer Polizistin mit einem Baseballschläger gedroht.
Ob es am ersten Tag ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Es sind mehr als zehn Zeugen und ein psychiatrischer Sachverständiger geladen. Ernst August muss persönlich erscheinen, sonst wird vertagt. Die Verhandlung selbst ist öffentlich, wegen dem Großaufgebot an Medienvertretern aus dem In- und Ausland gibt es aber begrenzte Plätze.
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