Werbung: Weniger ist mehr
Nur 170 von insgesamt 9100 Gebäuden der Stadt sind denkmalgeschützt. Das Landeskonservatorat für Oberösterreich hat in Kooperation mit der Stadt Wels nun eine Planungshilfe herausgegeben, die die wichtigsten Punkte für Werbeeinrichtungen an Denkmälern zusammenfasst und mit Beispielen illustriert. „Damit ist aus der Sicht der Stadt gewährleistet, dass sich die Vorgaben des Bundesdenkmalamtes inhaltlich nicht mit gestalterischen Planungszielen beziehungsweise der Richtlinie für die Gestaltung der Welser Innenstadt widersprechen“, erklärt Planungsreferent Peter Lehner.
Die Planungshilfe hat als wesentlichen Punkt die Anpassung von Werbung an das Orts- und Landschaftsbild, sowie an die Architektur von Häusern und ihre Fassadengliederung zum Ziel. Nach dem Denkmalschutzgesetz und den Ortssatzungen vieler Gemeinden ist für die Errichtung von Werbeanlagen eine schriftliche Genehmigung des Bundesdenkmalamtes erforderlich.
„Denkmalgeschützte Bauten sind hochattraktive Standorte für Geschäfte und Betriebe. Diesen Vorteil im Wettbewerb gilt es durch denkmalgerechte Werbemaßnahmen an den Fassaden zu bewahren. Auch aus Sicht des Marketings weiß man heute, dass der Standortvorteil von Innenstädten in ihrer Authentizität beziehungsweise erlebbaren Geschichte liegt. Somit kann festgestellt werden, dass Wirtschaft und Denkmalpflege nicht Gegensatz bedeuten muss“, ist Lehner überzeugt.
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