Prozess am 28. Juli
Wildererbande steht in Wels vor Gericht

Den Angeklagten werden schwerer Eingriff ins Jagdrecht, Tierquälerei, Vergehen gegen das Waffenrecht oder auch Dokumentenfälschung vorgeworfen.  | Foto: laumat.at
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  • Den Angeklagten werden schwerer Eingriff ins Jagdrecht, Tierquälerei, Vergehen gegen das Waffenrecht oder auch Dokumentenfälschung vorgeworfen.
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Spektakulärer Prozess gegen eine umtriebige achtköpfige Wildererbande, die bezirksübergreifend unterwegs war.

WELS, GMUNDEN, LINZ-LAND, GRIESKIRCHEN. Eine professionelle Wildererbande muss sich am 28. Juli in Wels wegen Eingriffs in fremdes Jagd- und Fischereirecht, Vergehen nach dem Waffengesetz und Hehlerei verantworten. Die acht Angeklagten sollen Dutzende wilde Tiere getötet haben. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.

Aus Autos geschossen

Die Polizei hatte bei Durchsuchungen Unmengen an Fleisch und Trophäen sowie ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt. Die Angeklagten sollen in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Schonzeiten oder Schutzbestimmungen sollen sie ignoriert haben. Sogar aus fahrenden Autos heraus wurde geschossen. Drei der Angeklagten dürften eingetragene Jäger gewesen sein. Beim Motiv dürfte es sich in vielen Fällen um den Ehrgeiz und ums Schießen an sich gegangen sein. Der finanzielle Schaden liegt mindestens in fünfstelliger Höhe.

Schockierende Anklage

Die Anklage im Detail: Es sollen Rehe, auch ein Kitz und Geißen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies – Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher – sowie Forellen gefangen beziehungsweise getötet worden sein. 37 Fälle wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Zudem werden fünf Angeklagten auch Vergehen gegen das Waffenrecht zur Last gelegt, sie sollen illegalerweise Waffen, Schalldämpfer, Zielfernrohre und Munition besessen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei Urteile gefallen

Urteile gegen zwei Angeklagte sind gefallen: Die einzige Frau auf der Anklagebank, bei der es nur um waffenrechtliche Delikte ging, erhielt eine Geldstrafe von 360 Euro. Ein weiterer Angeklagter, dem wenige Abschüsse zur Last gelegt wurden, war geständig. Er rechtfertigte den Abschuss von Krähen damit, dass er Hasen schützen wollte. Er wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt.

Den Angeklagten werden schwerer Eingriff ins Jagdrecht, Tierquälerei, Vergehen gegen das Waffenrecht oder auch Dokumentenfälschung vorgeworfen.  | Foto: laumat.at
Gnadenlos soll die Bande auch geschützte Tiere abgeknallt haben – teils aus fahrenden Autos heraus. | Foto: Fotolia
Den Angeklagten werden schwerer Eingriff ins Jagdrecht, Tierquälerei, Vergehen gegen das Waffenrecht oder auch Dokumentenfälschung vorgeworfen.  | Foto: laumat.at
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