Vorsicht
ARBÖ: Darf man krank autofahren?
OÖ. Aktuell plagen Grippe und Erkältungen viele Oberösterreicher. „Auch für Krankgeschriebene gibt es oftmals Gründe, mit dem Auto zu fahren“, sagt ARBÖ-OÖ-Geschäftsführer Thomas Harruk. „Aber vor allem Arbeitnehmer im Krankenstand sollten sich genau darüber informieren, was erlaubt ist – nicht nur um Probleme mit dem Arbeitgeber oder der Exekutive zu vermeiden, sondern insbesondere um nicht sich selbst und andere im Straßenverkehr zu gefährden.“
Entscheidend ist vor allem der Faktor Verkehrssicherheit, aber auch das Arbeitsrecht ist zu beachten. Zunächst gilt es selbst festzustellen, ob man verkehrstüchtig ist. Gemäß §58 StVo darf ein Fahrzeug nur lenken, „wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag.“ Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn man wegen Niesanfällen den Blick nicht auf der Straße halten kann oder wegen Fiebers die Konzentration nicht aufrechterhalten kann. Vorsicht ist außerdem bei der Medikamenteneinnahme geboten. Hinsichtlich des Arbeitsrechts ist zu beachten, dass im Krankenstand die Genesung Priorität hat: es dürfen also keine Aktivitäten unternommen werden, die eine Genesung erschweren. Ein Ausflug ohne triftigen Grund im Krankenstand wäre wie „… auf einen Kaffee nach Salzburg zu fahren …“ und setzt einen klaren Entlassungstatbestand. Begründbare Ausfahrten im Krankenstand sind beispielsweise Fahrten zur Apotheke oder für Lebensmittelbesorgungen. „Das Beste ist es den Arzt direkt zu fragen, was erlaubt ist“, rät Harruk abschließend.
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