FPÖ Wels fordert Überarbeitung des Glücksspielgesetzes

Christa Raggl-Mühlberger  weist auf die Folgen von exzessivem Glücksspiel hin. | Foto: privat
  • Christa Raggl-Mühlberger weist auf die Folgen von exzessivem Glücksspiel hin.
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WELS. Die FPÖ Wels bringt bei der kommenden Gemeinderatssitzung am 29. Mai einen Initiativantrag betreffend Glücksspiel- und Wettgesetz ein. Darin fordert die Stadt Wels erneut, die rechtlichen Bestimmungen im OÖ Glücksspielautomatengesetz im Sinne eines stärkeren Mitsprache- beziehungsweise Einspruchsrechts zu verändern und eine Parteienstellung der Gemeinden zu verändern. "Wettbürobetreiber müssen endlich mehr in die Verantwortung genommen werden. Durch die Änderung des Gesetzes wäre ein erster wichtiger Schritt getan, um die zunehmende Anzahl von Spielsüchtigen zu verringern. Ohne eine Verschärfung des OÖ Wettgesetzes wird sich die Zahl der Betroffenen nur noch weiter erhöhen. Eine Parteienstellung ist unbedingt erforderlich. Es kann nicht sein, dass die Stadt die Kosten der Beratungsstelle trägt und ihr kein Mitspracherecht eingeräumt wird", fordert Sozialreferentin Christa Raggl-Mühlberger. Bewilligungen zur Tätigkeit für Wettunternehmen sollten nur mehr auf maximal zehn Jahre ausgestellt werden. Weiters müssten die Wettunternehmer vorab zwei Konzepte vorlegen. Ein Konzept zur Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Spielsucht und ein weiteres über ein Kontroll- und Warnsystem mit abgestuften Spielerschutzmaßnahmen für Spieler bis hin zur Fremdsperre werden gefordert. Außerdem soll die Bewilligung bei zwei rechtskräftigen Bestrafungen wegen Übertretung des Wett- oder Jugendschutzgesetzes erlöschen. Ausnahmslos jeder Wettkunde müsse eine Wettkundenkarte erhalten. Diese dürfe keine Funktionalität aufweisen, welche die Speicherung von Geld oder geldwerten Einheiten, die für Zahlungen an einem Wettterminal verwendet werden können, ermöglicht. Alle Wettterminals sollten nur mehr durch eine Wettkundenkarte in Betrieb genommen werden können. Weiters soll jedes Wettunternehmen zum Zweck der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen und zum Schutz der Wettkunden ein elektronisches Wettbuch führen. Dieses solle alle Abläufe der Wetten, Vorkommnisse und Spielersperren bis zu fünf Jahre dokumentieren. Die Liste der verbotenen Wetten solle zusätzlich Wetten über 500 Euro Wetteinsatz verbieten, sowie Wetten auf Amateur- und Jugend-Sportveranstaltungen und Wetten auf Tierkämpfe.

Weiters sollen laut FPÖ die Betriebszeiten geändert werden: Wettannahmestellen seien in der Zeit zwischen 00:00 und 06:00 Uhr geschlossen zu halten. Befindet sich die Wettannahmestelle in der Betriebsanlage eines Gastgewerbebetriebes, so sollten die zulässigen Betriebszeiten für den Gastgewerbebetrieb auch für die Wettannahmestelle gelten. Ausnahmen wird es bei Großereignissen wie Weltmeisterschaften geben. Mit Stand 2017 befinden sich laut FPÖ 97 von der Landesregierung genehmigte Wettannahmestellen, davon zehn Standorte mit Glücksspielautomaten, in Wels. Durch die stetig wachsende Zahl der Wettbüros steige auch die Nachfrage für Beratung und Behandlung in der Spielsuchberatung der Stadt Wels. 77 Prozent aller Betroffenen in Wels kamen wegen Geldspielautomaten-Problemen, gefolgt von 43 Prozent wegen Sportwetten und 25 Prozent wegen Poker. Die Kosten der Spielsuchtberatung trage die Stadt. Das Einzugsgebiet beläuft sich jedoch nicht nur auf Wels, sondern geht bis Kirchdorf, Steyr und Linz-Land.

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