Innenstadt neu geregelt
Mit der neuen Innenstadtrichtlinie sollen Qualität und Ortsbild der inneren Stadt verbessert werden.
WELS. Mit 15. Dezember trat die neue Innenstadt-Gestaltungsrichtlinie mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP in Kraft. Das sei nach den Wahlen dringend nötig gewesen, erklärt Stadtrat Peter Lehner, de facto waren die vielerorts von Gastronomen angeboten Winterschanigärten nämlich bis dahin illegal. Die Richtlinie ist auf den Bereich zwischen Kaiser-Josef-Platz und Volksgarten beziehungsweise zwischen Pfarrgasse/Adlerstraße und Pollheimerstraße begrenzt. Künftig ist es hier Gastlokalen auch zwischen 31. Oktober und 1. März erlaubt, unter klar definierten Bestimmungen, einen Schanigarten zu betreiben. Ein geregelter Winterdienst muss trotz Schanigarten möglich sein, die Möblierung hat zudem den Vorgaben des städtischen Erscheinungsbildes zu entsprechen. Um nicht in Konkurrenz mit der Welser Weihnachtswelt zu stehen, darf in den Winterschanigärten allerdings kein Punsch ausgeschenkt werden. Generell sollen Gastronomen, die im Bereich Bäcker- und Schmidtgasse Essen ausgeben dazu verpflichtet werden, den Boden regelmäßig von Fett und Essensresten zu reinigen, da das neu renovierte Pflaster in den beiden Fußgängerzonen bereits arg in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Politisches Werbeverbot
Im Bereich des Stadtplatzes sowie der Schmidt- und Bäckergasse ist die Aufstellung und Anbringung politischer Werbung nicht mehr erlaubt. Die Art und Weise sowie der Umfang von Wahlwerbung wird über eine Verordnung des Gemeinderates geregelt. Verkaufs- und Wirtschaftswerbung soll in Zukunft über die Auslagen der jeweiligen Geschäfte erfolgen. Verkaufswerbung über mobile Plakatständer und andere Werbemittel ist dann nicht mehr zulässig. Zur Bewerbung von Veranstaltungen können die vorhandenen Litfaßsäulen genutzt werden. Zusätzliche Werbe- und Ankündigungseinrichtungen wie die sogenannten „A-Ständer“ sind dann auch für Informationen der Stadt nicht mehr erlaubt.
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