Freizeit- und Erholungsraum vs aktive Land-und Fortwirtschaft
Respektvolles Miteinander

Freizeitaktivitäten sowie Land- und Forstwirtschaft brauchen ein respektvolles Miteinander

Die Natur ist Freizeit- und Erholungsraum, aber auch Arbeitsplatz und Lebensgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft. Bei Freizeitaktivitäten im ländlichen Räum kommt es immer wieder zu Berührungspunkten und leider auch Konflikten mit der Landwirtschaft. In aller Regel helfen Informationen und Gespräche für ein respektvolles und harmonisches Miteinander. Auch Gemeinden können mit touristischen Konzepten und klaren Beschilderungen ihren Beitrag dazu leisten.

Nicht jeder Platz ist ein Parkplatz
Ein Hauptkonfliktthema ist das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen auf landwirtschaftlichen Grundstücken. Ein Problem ist, dass oftmals breite landwirtschaftliche Maschinen durch parkende Fahrzeuge Straßen und Grundstückszufahrten nicht passieren können. Rechtlich betrachtet stellt dies eine Besitzstörung dar, Landwirte sehen jedoch in den meisten Fällen von einer Klage ab, hoffen und appellieren vielmehr auf den Hausverstand der Fahrzeuglenker.
Rastplätze aufsuchen und keinen Müll hinterlassen
„Ein Bett im Kornfeld“ oder Picknick in der grünen Wiese sind zweifelsohne romantisch. Beides sind aber auch Futter- und Lebensmittelgrundlage für Tier und Mensch. Daher ist ein respektvoller Umgang unumgänglich, gibt die Vorsitzende des Bäuerinnen-Beirates Margit Ziegelbäck zu bedenken. Hinterbliebener Müll und Hundekot in der Natur sind nicht nur respektlos und unakzeptabel, sie stellen auch in der Tierfütterung ein großes Gesundheits- und Verletzungsrisiko dar.
Wiesen und Äcker gehören den Bauern
Sport, Bewegung und Aufenthalt in der freien Natur wird immer beliebter und stellen auch kein Problem dar, wenn gewisse Spielregeln eingehalten werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind Eigentum der Bäuerinnen und Bauern und dürfen grundsätzlich nur mit deren Zustimmung betreten werden. „Öffentlich markierte Geh- und Radwege zu benutzen, welche auch oft durch land- und forstwirtschaftliche Flächen führen, sollte für Naturnutzer höchste Priorität haben. Nur so kann Freizeitnutzung im Grünen und Lebensmittelproduktion nebeneinander stattfinden,“ erklärt Bezirksbauernkammerobmann Leopold Keferböck.

Bildtext: Ortsbauernobmann Erich Hörtenhuber, Ortsbäuerin Martina Spitzbart und Bauernbundobmann Andreas Austaller aus Bad Wimsbach weisen darauf hin, die markierten Wanderwege zu benutzen.

Foto: Bauernbund Bad Wimsbach

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