Liga-Ausschluss für ESV Wels Fußball – Klage auf 200.000 Euro Schadenersatz

Obmann Jürgen Hubers Fußballverein ESV Wels wurde nach langem Hin und Her aus dem Ligabetrieb ausgeschlossen. | Foto: Hollig
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WELS. Bis vergangenen Dienstag hätte der ESV Wels Fußball Protest gegen das dritte wegen Nichtantretens mit 0:3 strafverifizierte Spiel einlegen müssen. Nachdem der Oberösterreichische Fußballverband den Postweg abgewartet hatte, schloss er wie angekündigt den Verein vom Spielbetrieb der 1. Klasse Mitte-West aus. "Die Kommission Spielbetrieb hat den Beschluss gefasst und die Kampfmannschaft und Reserve aus dem Bewerb genommen", bestätigt Verbandsdirektor Raphael Koch. Es werden alle Spiele mit ESV-Beteiligung annulliert, der Verein wird an die letzte Stelle gereiht. Davon betroffen sind nicht, wie bisher angenommen, nur Rückrunden-Spiele, sondern auch jene der Hinrunde. "Die Hinrunde in der Wertung zu lassen, ist nur möglich, wenn es dabei bereits wie in der Bundesliga je ein Heim- und ein Auswärtsspiel gegen jeden Gegner gab. Das ist hier aber nicht der Fall", erklärt Koch. Somit wäre es weder fair noch möglich gewesen, nur die Rückrunde zu streichen. Die Verantwortlichen des ESV Wels Fußball können gegen den Beschluss der Kommission Spielbetrieb zwar Protest einlegen, dieser hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Ausschluss aus Verband derzeit kein Thema

Zu einem Ausschluss aus dem Verband kommt es vorerst nicht. "Sie haben einige Schulden bei uns. Wir müssen sehen, ob sie sie begleichen. Wenn nicht, beratschlagt der Vorstand einen möglichen Ausschluss", sagt Koch. Die erste Mahnung sei kürzlich versandt worden, es gehe mittlerweile um einen Betrag in der Höhe von etwa 7.500 Euro. Ein nächster Zwischenschritt könne die Einstellung aller Dienstleistungen an den ESV Wels Fußball sein. "Sie könnten dann also beispielsweise keine Spieler mehr anmelden." Dabei hatten die Vereinsverantwortlichen erst kürzlich einen Erfolg vermeldet: Das Ansuchen von Heinrich Göttlinger, Obmann des ehemaligen "Muttervereins" ESV Wels, um eine Platzsperre der Fußballer, wurde vom Bezirksgericht abgewiesen. Durch den Liga-Ausschluss wird es dennoch erst mal keine Fußballspiele mehr am ESV-Platz geben.

Schadenersatzklage des ESV Fußball

Walter Rinner, Obmann-Stellvertreter und Rechtsanwalt des Fußballvereins, ist jedoch guter Dinge, in der nächsten Saison wieder eine Mannschaft stellen zu können. Bezüglich des Liga-Ausschlusses bereitet er eine saftige Schadenersatz-Klage vor. "Der Verband sieht den Grund des Ausschlusses, Fremdverschulden, als nicht nachgewiesen an. Es geht aber um Morddrohungen und darum, dass Fußballtore vorsätzlich auf Schienen gelegt wurden", sagt Rinner. "Das bedeutet: Wenn durch den Ausschluss aus der Meisterschaft das gesamte Spielerpotenzial verloren geht, entsteht dadurch ein nicht unbeträchtlicher Schaden. Es gibt vom ÖFB vorgeschriebene Ablösesummen. Die Ausbildungsentschädigung beläuft sich für uns auf etwa 200.000 Euro, die wir beim schuldhaften Verursacher einklagen werden." Das sei der "ESV Göttlinger". Rinner wolle den Verband dazu auffordern, als Nebenintervent aufzutreten. Ansonsten sei auch dieser schadenersatzpflichtig. Die Geldstrafe werde in jedem Fall bezahlt. "Das ist aber ein zweischneidiges Schwert, denn das erhöht den Schaden des Verursachers und kommt auf den Schadenersatz oben drauf. Es kann dann passieren, dass der Verband die Schuld trägt und sich das Geld selbst zurückzahlen muss." Die Ausbildungsentschädigung kommt dem ESV Fußball laut Rinner abhanden, sobald die Spieler zu Beginn der Sommertransferzeit frei werden. "Die Hoffnung des Verbandes, uns loszuwerden, kann ich nicht bestätigen", meint Rinner abschließend. Die Verfahren gegen den ehemaligen "Mutterverein" und Obmann Göttlinger stellte die Staatsanwaltschaft Wels mittlerweile ein (Link).

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