Schmuggelware ist gefährlich
Dieses Jahr dürfen zum letzten Mal knallende Kracher verkauft werden
WELS. Ganz gleich wie schön und facettenreich die Silvesterraketen am Himmel auch leuchten, Fakt ist, dass durch Feuerwerkskörper jedes Jahr Personen- und Sachschäden entstehen. Eine falsche Handhabung oder auch der Kauf von geschmuggelter Ware kann im Disaster enden. "Die größte Gefahr liegt noch immer am nicht ordnungsgemäßen Gebrauch - wie Schweizer Kracher in Flaschen abzufeuern oder Kinder mit Böllern unbeaufsichtigt zu lassen", erklärt Feuerwerks-Expertin Schörgenhuber vom Baumax Wels. Im Schnitt kauft ein Haushalt, der Wert auf Silvester legt, für rund 100 Euro Raketen oder Böller ein. "Raketenbatterien sind beliebt. Unangefochtene Nummer eins sind aber immer noch die klassischen Raketen", weiß die Expertin.
Es ist wichtig, die Feuerwerksartikel in einem Geschäft zu erwerben, das Wert auf die gegebenen Vorschriften legt. "Wir dürfen die Feuerwerksartikel nur draußen lagern, nicht im normalen Geschäft. Das ist zu gefährlich", so Schörgenhuber.
Gefährlich ist nicht nur falsche Lagerung, sondern auch Schmuggelware. Schon seit einigen Jahren werden deswegen in der Zeit vor dem Jahreswechsel von der Exekutve Kontrollen im grenznahen Raum durchgeführt, wobei immer wieder verbotene und gefährliche Artikel sichergestellt werden. Ausländische Artikel dürfen zum Teil mit eklatant größeren Ladungen versehen sein. Die Zündschnüre dürfen kürzer sein, so dass die Verzögerung vom Anzünden bis zum Abschuss der Rakete um einiges kürzer ist, verglichen mit österreichischen Produkten.
Auf die Sprache achten
Bei ausländischen Artikeln ist es wichtig, auf die Sprache der Gebrauchsanweisung zu schauen. Solange diese auf deutsch ist, ist die Ware höchstwahrscheinlich nach österreichischen Standards hergestellt. Österreichische Produkte sind bei Verwendung nach Gebrauchsanweisung unproblematisch, da sie genauestens nach den vorhandenen strengen Richtlinien (Pyrotechnik-Gesetz) geprüft werden.
Um das ordnungsgemäße Abfeuern zu forcieren, gibt es in Oberösterreich strenge Gesetze. "Kleine Böller und Kracher dürfen nur an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden, größere Raketen dürfen erst ab 18 gekauft werden. Zudem ist in ganz Europa ein Gesetz in Kraft, dass ab Juni 2013 den Verkauf von knallenden Krachern verbietet. Ab Juni 2017 ist sogar der Besitz verboten", erklärt Schörgenhuber.
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