AK klagt
Techniker bei Arbeitsunfall lebensgefährlich verletzt
Ein Techniker wurde bei Reparaturarbeiten an einem LKW in Wels-Land eingeklemmt und schwerst verletzt. Zudem erlitt er psychische Folgeschäden. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) lehnte die Versehrtenrente ab, daraufhin klagte die Arbeiterkammer (AK).
WELS-LAND. Bei Reparaturarbeiten an einem LKW erlitt ein Baumaschinentechniker einen Jochbeinbruch und der Augenhöhlenwand sowie Prellungen der Schulter und des Brustkorbs. Der Unfall war für den Mann nicht nur lebensgefährlich, sondern zog auch eine posttraumatische Belastungsstörung nach sich: Immer wieder holten ihn Erinnerungen an den Unfall ein, er litt unter Schlafstörungen, Panikattacken und Konzentrationsstörungen. Darüber hinaus hatte er noch mit den Folgen eines Arbeitsunfalls zu kämpfen, der ihm ein Jahr zuvor passiert war. All diese Leiden ließen den Schluss zu, dass die Arbeitsfähigkeit des Mannes für längere Dauer deutlich gemindert sein würde. In solchen Fällen steht Betroffenen nach einem Arbeitsunfall eine Versehrtenrente zu.
Versehrtenrente abgelehnt
Doch die AUVA stellte dem Mann einen negativen Bescheid aus. Sie vertrat die Meinung, dass keinerlei Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegen würde. Daraufhin wandte sich der Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer Wels. Diese brachte Klage gegen die AUVA ein. Im Zuge der Verhandlung wurde vom Gericht ein neues Gutachten über den gesundheitlichen Zustand des Mannes veranlasst. Dieses bestätigte die Rechtsansicht der AK und kam zum Befund, dass eine Gesamtinvalidität von 20 Prozent vorliege. Die AUVA musste dem Mann eine unbefristete Versehrtenrente in diesem Ausmaß zusprechen.
Arbeiterkammer berät kostenlos
AK-Präsident Andreas Stangl ermutigt Mitglieder, sich bei Problemen und Fragen an die AK zu wenden: „Fälle wie dieser zeigen, dass negative Rentenbescheide nicht einfach kampflos hingenommen werden müssen.“ Die Beratung und Vertretung durch die AK ist für Mitglieder kostenlos.
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