Maulkorbpflicht: Stadt geht verstärkt gegen Verstöße vor

Gegen die Maulkorbpflicht hilft laut Gerhard Kroiß auch der Satz "Der tut nix" nichts. | Foto: panthermedia/cynoclub
  • Gegen die Maulkorbpflicht hilft laut Gerhard Kroiß auch der Satz "Der tut nix" nichts.
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WELS. Sicherheitsreferent Gerhard Kroiß ersucht für das Frühjahr die Hundebesitzer um Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht bei ihren vierbeinigen Freunden sowie um verstärkte Nutzung der Freilaufzone in Wimpassing. Ein besonderes Ärgernis für viele Bürger stelle neben dem Missachten dieser Pflicht das Liegenlassen der Exkremente dar. Aus diesem Grund wird um verlässliche Beseitigung ersucht. Die städtische Ordnungswache führt in nächster Zeit verstärkte Kontrollen durch und kann bei Verstößen gegen die Bestimmungen nötigenfalls Organstrafmandate verhängen beziehungsweise Anzeigen erstatten. Die Strafen gestalten sich wie folgt:

Verstoß gegen Leinen- und Maulkorbpflicht: 45 Euro
Verstoß gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht: 40 Euro
Leine oder Maulkorb nicht gesetzeskonform: 40 Euro
Hund trägt an öffentlichen Orten nicht sichtbar die amtliche Hundemarke am Halsband oder am Brustgurt: 35 Euro
Nichtbeseitigung der Exkremente: 35 Euro
Verstoß gegen das Mitführverbot von Hunden für die Welser Friedhöfe: 30 Euro

"Es geht hier um gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung gesetzlicher Bedingungen. Der Satz ‚Der tut nix‘ ist in keinem Fall hilfreich!", bekräftigt Kroiß.

Anzeigen gingen zurück

Laut Land Oberösterreich wurden im Bundesland im vergangenen Jahr 218 Hundebisse angezeigt, das war ein Rückgang von etwa zehn Prozent. Davon ging fast jeder fünfte auf das Konto eines Schäferhundes oder Schäferhund-Mischlings. In Wels gab es mit Stand 2016 etwa 2.200 angemeldete Hunde, in Wels-Land 4.839.

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